Piwik Webtracking Image

Entwicklung : Erneuerte Partnerschaft

Kritik an Post-Cotonou-Abkommen

18.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Im Dezember 2020 haben sich EU und 78 Staaten aus Afrika, der Karibik und der Pazifik-Region (AKP-Staaten) nach langen und schwierigen Verhandlungen auf die Inhalte eines neuen Partnerschaftsabkommens geeinigt. Es folgt dem 2000 beschlossenen Cotonou-Abkommen nach und soll im Herbst unterzeichnet werden.

Bei den Abgeordneten im Entwicklungsausschuss rief diese Nachricht wenig Begeisterung hervor. Sie halten das Post-Cotonou-Abkommen für zu wenig ambitioniert und vermissen effektive Strafmechanismen im Fall von Verstößen, etwa bei Menschenrechtsverletzungen.

Aus der Unionsfraktion hieß es, es sei nicht gelungen, sich aus dem postkolonialen Muster der AKP-Struktur zu lösen. Mittelfristig müsse man zu einem ambitionierten Vertrag zwischen EU und Afrikanischer Union (AU) kommen, der auch die nordafrikanischen Staaten einbeziehe.

Auch ein Vertreter der SPD-Fraktion warb für ein EU-AU-Abkommen. Er betonte zudem, dass schon im Vorgängerabkommen "viele schöne Formulierungen" zu Menschenrechten und guter Regierungsführung gestanden hätten, sich faktisch jedoch wenig verbessert habe. Es sei daher fraglich, ob die im neuen Abkommen ebenfalls verankerten Mechanismen ausreichten.

Die AfD-Fraktion warf die Frage auf, ob das Abkommen angesichts der Folgen der Corona-Pandemie in Afrika überhaupt noch ein geeignetes Instrument sei. Die Vertreter von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten es als zu vage. Ihm fehle der Glaube an eine effektive Umsetzung, sagte ein FDP-Abgeordneter. Er forderte, das Abkommen als gemischtes Abkommen zu deklarieren, sodass es von den nationalen Parlamenten in der EU ratifiziert werden müsse.

Die Linksfraktion betonte, die Tatsache, dass die nordafrikanischen Staaten nicht Teil des AKP-Verbunds seien, führe zu einer Spaltung und Schwächung der Afrikanischen Union. Auch fehle ein eigenständiges Finanzierungsinstrument. Ein Vertreter der Grünen äußerte die Vermutung, dass Regelungen zu Menschenrechten, Genderfragen und dem Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit "auf dem Altar der europäischen Migrations- und Grenzsicherungspolitik geopfert" worden seien