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INNEReS : Streit um Reparaturgesetz

Oppositionkritik an Reformplan zu Bestandsdaten

18.01.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Auf scharfe Kritik der Opposition ist vergangene Woche ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (19/25294) gestoßen. Das Gericht hatte im Mai 2020 Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse zu erhalten. Mit der Neuregelung soll unter anderem auch das bereits beschlossene, aber vom Bundespräsidenten noch nicht ausgefertigte Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" an die Rechtsprechung des Gerichts angepasst werden.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs betonte Michael Kuffer (CSU), das Gericht habe "lediglich Modifizierungen erbeten" und klargestellt, dass die Erteilung von Auskünften über Bestandsdaten grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sei. Uli Grötsch (SPD) sagte, mit der Neuregelung würden die Datenabrufrechte von Sicherheitsbehörden auf besonders schwere Straftaten und konkrete Gefahren begrenzt.

Christian Wirth (AfD) warf der Koalition vor, nur zu korrigieren, "was absolut mindestens nötig ist", um die Karlsruher Vorgaben zur erfüllen. Manuel Höferlin (FDP) monierte, mit dem "Reparaturgesetz" werde etwa die Meldepflicht für Anbieter sozialer Medien nicht repariert. Niema Movassat (Linke) nannte den Gesetzentwurf "handwerklich schlecht und möglicherweise verfassungswidrig". Konstantin von Notz (Grüne) monierte, die Koalition passe nur das manuelle Abrufverfahren an und halte am Zugriff auf Passwörter fest.