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Corona-Pandemie : Eine globale Tragödie

Der Bundestag hat angesichts der vierten Welle erneut das Infektionsschutzgesetz geändert - trotz einer Impfquote von rund 68 Prozent.

22.11.2021
2024-03-14T11:20:12.3600Z
6 Min

Als sich das Virus Sars-Cov-2 vor rund zwei Jahren global zu verbreiteten begann, waren Politiker und Virologen noch optimistisch. Ein epidemischer Ausbruch sei eher unwahrscheinlich, erklärten Virologen damals, Deutschland sei gut vorbereitet, falls die tückische Lungenkrankheit vermehrt auftreten sollte. Viele Menschen hofften wohl auch, das Virus aus dem fernen China werde dort bleiben und irgendwann wieder verschwinden, zumindest aus den Nachrichten.

Foto: picture-alliance/dpa/ZB/Robert Michael

Die Coronakrise hat trotz der Impfungen einen neuen Höhepunkt erreicht. Manche Intensivstationen sind überlastet, die Zahl der Corona-Toten ist hoch.

Es ist ganz anders gekommen: In Deutschland wurden bisher mehr als fünf Millionen Infektionen bestätigt. Zu beklagen sind fast 100.000 Corona-Tote, zuletzt wurden täglich mehr als 50.000 neue Fälle registriert, die Dunkelziffer könnte doppelt so hoch sein.

Jüngst hat der Bundestag wieder einmal das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert, angepasst an die vierte Welle, die sich mit ungebremster Kraft auftürmt, trotz einer Impfquote von rund 68 Prozent. Die vom Bundestag erstmals im März 2020 festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite läuft am 25. November aus, einen bundesweiten Lockdown soll es nicht mehr geben, dafür ein differenziertes regionales Vorgehen. So haben es die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in ihrem Gesetzentwurf vorgesehen, der in deutlich veränderter Fassung am vergangenen Donnerstag verabschiedet wurde. In namentlicher Abstimmung votierten 398 Abgeordnete für die Vorlage, 254 stimmten dagegen, 36 enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion, die Feststellung der epidemischen Notlage fortgelten zu lassen, fand keine Mehrheit. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz einstimmig zu, nachdem die SPD der Union eine Überprüfung der Regelungen bis zum 9. Dezember zugesagt hat.

Geändertes Infektionsschutzgesetz bildet Rechtsgrundlage in der Coronakrise

Unabhängig von der Feststellung der epidemischen Notlage bildet nun das geänderte IfSG die Rechtsgrundlage in der Coronakrise. Die Reform beinhaltet die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Nach Kritik aus der Politik und von Experten wurde der "Instrumentenkasten" um weitere Möglichkeiten ergänzt. Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Zudem dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen anordnen. Ausgangsbeschränkungen oder das generelle Verbot für Veranstaltungen oder Versammlungen sind aber ausgeschlossen.


„Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht.“
Stephan Stracke (CSU)

Die künftigen Koalitionäre verständigten sich ferner auf eine 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr. Beschäftigte sollen, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten. Um ältere und kranke Menschen zu schützen, ist in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher vorgesehen.

Bund und Länder kamen bei einem Krisentreffen überein, die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz, also die Zahl der neu in Krankenhäuser aufgenommenen Covid-Patienten, als Maßstab für automatische Auflagen zu nehmen. Bei einer Inzidenz von drei soll in den betroffenen Ländern die 2G-Regel (geimpft, genesen) angewendet werden. Bei Inzidenz sechs zieht 2G plus (mit Test), und bei neun sollen Kontaktbeschränkungen verfügt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von einer "Notlage". Für Krankenhaus- und Pflegepersonal ist eine Impfpflicht im Gespräch.

CSU: Handlungsmöglichkeiten der Länder werden reduziert

In der Schlussdebatte zu der Reform hielt die Union den künftigen Koalitionären vor, in einer Notlage auf ein bewährtes Instrument zu verzichten. Stephan Stracke (CSU) kritisierte: "Sie werden der Dramatik der Lage nicht gerecht." Mit dem neuen Gesetz würden die Handlungsmöglichkeiten der Länder reduziert. "Sie haben sich komplett verrannt." Redner von Grünen, SPD und FPD verteidigten den Gesetzentwurf und den Verzicht auf die Feststellung der epidemischen Notlage. Sabine Dittmar (SPD) versicherte: "Wir reagieren mit den notwendigen und rechtssicheren Maßnahmen auf die sehr schwierige Coronalage." Die alte Regelung sei mit Ausgangssperren, Beherbergungsverboten oder flächendeckenden Ladenschließungen "verfassungsrechtlich und epidemiologisch fragwürdig" gewesen. "Wir übernehmen jetzt die politische Verantwortung."

Katrin Göring-Eckardt (Grüne) warf der alten Regierung vor, auf die absehbar schwierige Herbst- und Winterzeit nicht vorbereitet zu sein. "Heute erwarten die Menschen, dass wir uns zusammenreißen und handeln." Marco Buschmann (FDP) räumte ein: "Corona ist nicht vorbei. " Die Lage sei ernst, insbesondere dort, wo die Impfquote niedrig ausfalle. Das sei derzeit gerade in Bayern und Sachsen der Fall. Es dürfe jetzt nicht um politische Konstellationen gehen, um Union oder Ampel: "Es geht darum, unser Land zu schützen."

Tino Chrupalla (AfD) erneuerte die Kritik seiner Fraktion, wonach der Druck auf die noch nicht geimpften Menschen immer weiter verschärft werde. Die Bürger hätten aber ein Recht darauf, eigenverantwortlich zu handeln und könnten nicht als Impfverweigerer abgestempelt werden. Er forderte: "Hören Sie endlich auf, einzelne Gruppen gegeneinander auszuspielen."

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Nach Ansicht von Dietmar Bartsch (Linke) ist die Corona-Politik nicht verlässlich genug. Offenbar ändere das Virus seine Gefährlichkeit, je nachdem, wer gerade regiere, monierte er. Die Bürger hätten es nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie aber satt, Sprüche zu hören, die sich als nicht haltbar erwiesen. "Das untergräbt die Akzeptanz." Der Linke-Politiker warnte: "Mit jeder Welle wird unser Gesundheitssystem schwächer."