E ine Kommission, so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, solle Vorschläge "zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin prüfen". Na immerhin, ließe sich sagen, ein Prüfauftrag. Es ist zu hoffen, dass die Prüfung positiv ausgeht, am besten gleich in der ersten Legislaturperiode des Kanzlers Olaf Scholz. Dann wüssten er und wir gleich, dass seine Ära spätestens 2029 endet - oder 2030, falls der Abstand zwischen den Wahlen auf fünf Jahre verlängert wird.
Es gibt viele Gegenstimmen zu einer Amtszeitbegrenzung, und oft laufen sie auf die Befürchtung hinaus, in der jeweils zweiten Periode eines Amtsinhabers werde es nur noch Nachfolgekämpfe geben. Aber was ist das für ein Verständnis von lebendiger Demokratie? Hören wir nicht ständig das Bekenntnis, zur Demokratie gehöre nun mal der Wechsel?
Wer ihn wirklich will, den Wechsel, sollte ihm auch gesetzlich nachhelfen. Das gilt vor allem in Zeiten der zunehmenden Personalisierung von Politik. Selbst die größten Fans von Angela Merkel werden nicht ernsthaft behaupten, es sei das demokratische Nonplusultra, wenn eine Amtsinhaberin praktisch allein mit dem Satz "Sie kennen mich" eine Wahl gewinnt.
Der Zwang zum Wechsel nach acht oder zehn Jahren würde die Parteien unter produktiven Druck setzen, sich ihrer Grundsätze für die inhaltliche und personelle Aufstellung in der näheren Zukunft immer wieder neu zu vergewissern - und sie bei Bedarf zu ändern. Ja, das würde zu Diskussionen führen, auch zu Streit. Aber ist es nicht das, was Demokratie ausmacht? In ihr sollte Ruhe weder erste Bürgerpflicht sein - noch gar die Pflicht des politischen Personals.
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