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Corona-Pandemie : Neuer Gesundheitsminister sofort im Krisenmodus

Karl Lauterbach übernimmt das Ressort in einer dramatischen Gesundheitsnotlage. Beschlossen wurde eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes mit Teil-Impfpflicht.

13.12.2021
2024-01-14T13:46:05.3600Z
2 Min

Noch nie hat ein deutscher Gesundheitsminister in einer so dramatischen Gesundheitsnotlage sein Amt angetreten. Auch für Karl Lauterbach (SPD), als Arzt und Epidemiologe immerhin ein Mann vom Fach, ist die Übernahme des Ministeramtes angesichts steiler Infektionskurven, vieler Corona-Opfer und kaum absehbarer Risiken eine besondere Herausforderung. Von einer gemächlichen Eingewöhnung in das neue Amt kann der SPD-Gesundheitsexperte jedenfalls nicht ausgehen, die übliche Schonzeit wird ihm und dem neuen Corona-Krisenstab im Kanzleramt vermutlich nicht eingeräumt.

Die Bürger erwarten von der Politik kluge, weitsichtige Entscheidungen und das möglichst schnell, um das Corona-Virus endlich zu besiegen. Womöglich hat Lauterbach deswegen bei der Vorstellung der Ministerrunde und bei der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vergangene Woche im Schloss Bellevue eher nachdenklich als erwartungsvoll ausgesehen, denn ein Gutteil der Verantwortung liegt nun auf seinen Schultern.

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Manche Beobachter beklagten, dass ausgerechnet inmitten der Gesundheitskrise der Regierungswechsel vollzogen werde und so ein politisches Vakuum entstehe. Gleichwohl haben die Verantwortlichen in Bund und Ländern weiter verhandelt und sich im Bundestag nochmals auf eine Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verständigt sowie bei der Bund-Länder-Runde auf neue Auflagen.

Debatte über eine allgemeine Impfpflicht

Mit den steigenden Infektionszahlen und der neuen Omikron-Variante, die erstmals in Südafrika nachgewiesen wurde und sich rasant verbreitet, ist die Frage der Impfpflicht ins Zentrum der Diskussion gerückt. Mit der Neufassung des IfSG ist eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossen worden, die ab Mitte März 2022 gilt. Damit sollen tragische Masseninfektionen mit tödlichem Ausgang wie zuletzt in Pflegeheimen künftig verhindert werden.

Neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird auch über eine allgemeine Impfpflicht gegen das Corona-Virus diskutiert. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürwortet in dieser schwierigen Frage eine vom Fraktionszwang gelöste Entscheidung der Abgeordneten. Vorher soll sich der Ethikrat mit der Frage befassen und eine Empfehlung geben. Die alte Bundesregierung hatte eine Impfpflicht stets abgelehnt. Auch Bundespräsident Steinmeier ging auf die Impfpflicht ein und räumte ein, damit werde der Druck auf nicht Geimpfte erhöht. Dies sei "wirklich kein gesetzgeberischer Alltag".

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Das Parlament befindet sich auch ganz praktisch nach wie vor im Krisenmodus, wie zwei Entscheidungen aus der vergangenen Woche illustrieren. So beschloss der Bundestag mit breiter Mehrheit eine erweiterte Maskenpflicht. Demnach müssen die Abgeordneten im Plenarsaal die Schutzmaske auch tragen, wenn sie an ihren Plätzen sitzen. Zudem wurde auf Antrag der Ampel-Koalition eine Corona-Regelung in Paragraf 126a der Geschäftsordnung wieder eingesetzt, wonach der Bundestag beschlussfähig ist, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind. Normalerweise müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Die Sonderregelung soll bis zum 19. März 2022 gelten.