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INNERES II : Koalitionsmehrheit setzt »Reparaturgesetz« durch

Bundestag regelt Bestandsdatenauskunft neu

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag vergangene Woche einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (19/25294) in modifizierter Fassung (19/26267) verabschiedet. Das Gericht hatte im Mai 2020 Paragraf 113 des Telekommunikationsgesetzes und mehrere Fachgesetze des Bundes, die die manuelle Bestandsdatenauskunft regeln, für verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer IP-Adresse zu erhalten. Mit der Neuregelung soll unter anderem auch das bereits beschlossene, aber vom Bundespräsidenten noch nicht ausgefertigte Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" an die Rechtsprechung des Gerichts angepasst werden.

Alexander Throm (CDU) betonte in der Debatte, dass dieses Gesetz endlich in Kraft treten müsse, aber ohne die Bestandsdatenauskunft "nicht wirksam greifen" könne. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber "Hausaufgaben gegeben für konkrete Regelungen, was Eigriffsschwellen anbelangt". Mit dem vorgelegten "Reparaturgesetz" würden diese Vorgaben exakt erfüllt,

Uli Grötsch (SPD) sagte, weder im Bundestag noch vom Verfassungsgericht werde bestritten, dass die manuelle Bestandsdatenauskunft für die Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste generell notwendig sei. Wenn Sicherheitsbehörden aber künftig Handy- und Internetdaten von Straftätern oder Gefährdern abfragen, müssten sie den konkreten Zweck genauer darlegen.

Christian Wirth (AfD) sprach dagegen von einem "offensichtlich verfassungswidrigen" Gesetz. Das Reparaturgesetz werde den Anforderungen der Karlsruher Richter nicht gerecht und bedürfe selbst einer Reparatur.. Manuel Höferlin (FDP) nannte es zweifelhaft, ob das Gesetz einer neuerlichen verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalte. Auch werde mit dem "Reparaturgesetz" etwa die Meldepflicht für Anbieter sozialer Medien nicht repariert. Zudem bleibe die Herausgabe von Passwörtern bestehen.

Niema Movassat (Linke) wertete das Gesetz als inhaltlich und handwerklich schlecht. So sei es "eklatant verfassungswidrig", dass die Koalition die sogenannte Nutzungsdatenauskunft in eine Kategorie wie die Bestandsdaten stecke.

Auch Konstantin von Notz (Grüne) attestierte dem Gesetz "schwere verfassungswidrigen Probleme". Die Koalition sei auf dem besten Weg, damit erneut in Karlsruhe zu scheitern. "Ihr Reparaturgesetz: Es ist kaputt", fügte Notz hinzu.