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pkw-maut : Letzte Worte

Der Bundesverkehrsminister verteidigt im Untersuchungsausschuss sein Vorgehen

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
4 Min

Ziemlich genau um zwanzig Uhr am vergangenen Donnerstag merkte man, dass die Vorwürfe rund um die gescheiterte Pkw-Maut nicht spurlos an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) abprallen. Seit sieben Stunden hatte Scheuer sich da schon in meist sachlicher Atmosphäre den Fragen des 2. Untersuchungsausschusses ("Pkw-Maut") gestellt. Dann aber kam SPD-Obfrau Kirsten Lühmann auf den Zeugen Volker Schneble, Geschäftsführer der Maut-Betreiberfirma Autoticket, zu sprechen - und provozierte damit eine heftige Reaktion des Ministers.

Schneble? Das sei doch der Zeuge, der "in meisterlicher Art und Weise" fast zwei Jahre nach dem Spitzengespräch vom 29. November 2018 ein Gedächtnisprotokoll fabriziert und dem Untersuchungsausschuss zugeleitet habe. Diesem Protokoll zufolge bot Klaus-Peter Schulenberg, einer der Chefs des Bieterkonsortiums für die Erhebung der Pkw-Maut, Scheuer in jenem Gespräch an, mit der Unterzeichnung des Vertrags bis nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Pkw-Maut zu warten. "Das ist so hanebüchen", entfuhr es dem Minister. "Ein solches Gedächtnisprotokoll würde bei keinem Gericht der Welt drei Minuten überleben."

Scheuer bestätigte in seiner neuerlichen Vernehmung, was er schon bei der ersten Befragung in der Nacht vom 1. auf den 2. Oktober 2020 ausgesagt hatte: Seiner Erinnerung nach gab es ein solches Angebot zur Verschiebung nicht. Auch in allen anderen strittigen Punkten verteidigte der Minister sein Vorgehen bei der letztlich gescheiterten Pkw-Maut. Zwar ließen ihn die seither eingetretenen Entwicklungen nicht unberührt, räumte er ein, und er sei bereit, sich Kritik zu stellen, sofern sie sachlich sei. Wäre er aber heute in der gleichen Situation, würde er wieder so entscheiden.

"Die Infrastrukturabgabe" - so heißt die Pkw-Maut offiziell - "war nicht ein Projekt von mir", betonte der Minister. Vielmehr habe er bei seinem Amtsantritt am 14. März 2018 ein Gesetz vorgefunden, das von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident gebilligt worden sei. "Minister haben Gesetze umzusetzen", betonte der CSU-Politiker. Auch jeder andere Verkehrsminister hätte die Maut realisieren müssen.

Großen Wert habe er darauf gelegt, dass das Vergabeverfahren ein "transparenter, juristisch einwandfreier und nachvollziehbarer Prozess" gewesen sei. Er habe sich dabei auf "fachkundige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" gestützt, die das Projekt "mit höchster Professionalität" vorangetrieben hätten, sagte Scheuer. Erneut verteidigte der Minister das Ende 2018 gewählte Vorgehen seines Hauses. Zum Ende der Bieterfrist im Vergabeverfahren Erhebung am 17. Oktober 2018 war ein einziges Angebot - nämlich das des Konsortiums CTS Eventim und Kapsch TrafficCom - eingegangen, das zudem um rund eine Milliarde Euro über dem Haushaltsrahmen von gut zwei Milliarden Euro lag. In dieser Situation habe er sich nicht beim Haushaltsausschuss um mehr Mittel bemühen wollen, sondern die Priorität gehabt, das Projekt innerhalb des vorgegebenen Finanzrahmens zu realisieren, erklärte der Minister. Deshalb habe er entschieden, Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche mit dem Bieterkonsortium zu führen. Als er am 30. Dezember 2018 und damit vor dem Urteil des EuGH den Vertrag mit den Betreibern abschloss, sei er sich sicher gewesen, damit "das Richtige für den Bund" zu tun, sagte Scheuer. Denn der damalige Staatssekretär Gerhard Schulz habe ihm versichert, der Vertrag sei zuschlagsfähig. Auf den Vorhalt, dass die Haushaltsbeauftragte des Bundesverkehrsministeriums in ihrer Vernehmung im Ausschuss erklärte hatte, sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, einen so umfangreichen Vertrag zu prüfen, entgegnete der Minister, er habe extra nachgefragt und erfahren, der Vertrag sei haushaltsrechtlich korrekt.

Staatssekretär Schulz habe ihm auch versichert, alles deute darauf hin, dass der EuGH bei der Klage Österreichs zugunsten der Bundesrepublik entscheiden werde. "Wir haben das Restrisiko als minimal eingeschätzt", sagte Scheuer. Deshalb habe er in einer "Abwägungsentscheidung" beschlossen, das Projekt voranzutreiben und nicht wegen dieses minimalen Restrisikos Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe in Kauf zu nehmen.

Als der EuGH am 18. Juni 2019 die Pkw-Maut für nicht vereinbar mit europäischem Recht erklärte, sei er "vollkommen überrascht" gewesen, berichtete der Minister. Er hielt sich an diesem Tag in seinem Wahlkreis in Passau auf und traf erst um 17 Uhr im Ministerium in Berlin ein, wo Rechtsberater und Ministeriumsmitarbeiter schon stundenlang über die Auswirkungen des Urteils diskutiert hatten. Eine Rettung der Pkw-Maut sei nach Auffassung aller an der Diskussion beteiligten Experten nicht möglich gewesen, sagte Scheuer. Deshalb habe er entschieden, den Vertrag mit den Betreibern unverzüglich zu kündigen. Wie richtig das gewesen sei, habe sich daran gezeigt, dass die Betreiber noch kurz nach dem Urteil Verträge mit Unterauftragnehmern abgeschlossen hätten, um - so die Darstellung Scheuers - die Entschädigung in die Höhe zu treiben. Im Übrigen gehe er davon aus, dass sich die von den Betreibern erhobenen Schadenersatzforderungen als haltlos erweisen würden.

Mit der Vernehmung des Ministers hat der 2. Untersuchungsausschuss nach gut einjähriger Arbeit seine Zeugenbefragungen abgeschlossen. In den kommenden Monaten soll nun der Abschlussbericht erstellt werden.