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verkehr : Neue digitale Mobilität

Novellierung des Personenbeförderungsrechts

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Die Koalitionsfraktionen wollen die rechtlichen Grauzonen beseitigen, in denen sich neue digitale Mobilitätsdienstleister derzeit befinden. Dazu soll das Personenbeförderungsrecht modernisiert werden. Den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/26175) hat der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten. Neue Mobilitätsanbieter wie Uber und plattformbasierte Pooling-Dienste sollen einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen erhalten, in dem die Anbieter Aufträge annehmen dürfen, die zuvor telefonisch oder per App bestellt worden sind. Taxis wiederum sollen auch weiterhin als einzige ihre Kunden spontan aufnehmen dürfen, also den sogenannten Wink- und Wartemarkt bedienen. Länder und Kommunen sollen gleichzeitig wirksame und klare Steuerungsmöglichkeiten erhalten, um unter anderem das Zusammenspiel mit dem eigenen ÖPNV so effizient wie möglich zu gestalten, und um die von den neuen Dienstleistern zu erfüllenden Standards festzulegen.

Das Gesetz definiert bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr. Zu verstehen sind darunter Anruf-Sammeltaxis. Zudem gibt es Pooling-Dienste außerhalb des ÖPNV, (gebündelter Bedarfsverkehr). Hier soll die Einzelsitzplatzvermietung möglich werden, um Aufträge "verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln".

Zu dem Gesetzentwurf plant der Verkehrsausschuss eine Expertenanhörung am 22. Februar. Dabei sollen auch Anträge von FDP (19/26186) und Linken (19/26173) diskutiert werden.