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bau : Streit um Wohnraum

Die Fraktionen debattieren über das Umwandlungsverbot im neuen Gesetzentwurf

01.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Die Gräben klaffen nach wie vor tief: Auf der einen Seite stehen die, die mehr Regulierung möchten - verbunden mit mehr Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen. Auf der anderen Seite trommeln die Befürworter größeren Freiraums für privates Handeln und Engagement für ihr Anliegen. Einzig das Ziel eint die Gegner - mehr und schneller soll künftig gebaut werden. Möglich machen soll es ein Baulandmobilisierungsgesetz, das vergangene Woche in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde (19/24838, 19/26023). "Die Formel ist einfach: Ohne Bauland keine neue Wohnungen", sagte Innen- und Bauminister Horst Seehofer (CSU) und betonte die Bedeutung des Vorhabens: "Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit." Das Gesetz setze genau da an, schöpfe rechtliche Möglichkeiten aus, erweitere den Spielraum für Kommunen, entschlacke und beschleunige Prozesse wo möglich. Vorgesehen sind beispielsweise ein erweitertes Vorkaufsrecht für Kommunen, Planungserleichterungen im Inneren genauso wie im Außenbereich und ein neuer Gebietstyp, der Landwirtschaft neben Wohnen vereinfachen soll.

Der Minister erinnerte daran, dass ausschließlich Maßnahmen in den Entwurf aufgenommen worden seien, die Baulandkommission und Fraktionsspitzen der Koalition beschlossen hätten. Dass er dies so betonte, hat einen maßgeblichen Grund: In der Frage, ob, in welchem Umfang und wo Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen, liegen Unions- und SPD-Fraktion weit auseinander. Eigentlich ist es kein Kernthema des Entwurfs, doch kristallisieren sich an ihm unterschiedliche grundsätzliche Auffassungen über die Bau- und Wohnungspolitik: Mehr Staat oder weniger, mehr Förderung von Eigentum oder mehr Unterstützung für Mieter?

"Wir als Sozialdemokraten wollen hier auch Mietraum sichern und Spekulation eindämmen", steckte Claudia Tausend (SPD) die Position ihrer Fraktion ab. Sie erwähnte auch den Leitsatz eines sozialen Umgangs mit Boden und die erweiterten Regelungen zum Baugebot: Es zeige sich nämlich, dass immer häufiger Baugenehmigungen liegen gelassen würden, weil Eigentümer auf steigende Preise hofften.

Kai Wegner vom Koalitionspartner CDU erklärte indes, in dem Entwurf stünden schon Passagen, bei denen er sich frage, ob die wirklich der Baulandmobilisierung dienten. Emmi Zeulner (CSU) wurde konkreter: "Das Umwandlungsverbot, so wie es jetzt diskutiert wird, tragen wir so ganz konkret nicht mit."

Die Oppositionsfraktionen konnten sich bei solch offensichtlichem koalitionsinternen Dissens in der Aussprache auf ihre ureigenen Forderungen konzentrieren: Marc Bernhard (AfD) nannte den Entwurf ein "Baulandsozialisierungsgesetz" und forderte mehr Rechte für Eigentümer. Daniel Föst (FDP) fand den Namen ebenfalls unpassend, denn in dem Gesetz stehe nichts, was neues Bauland schaffe oder Prozesse beschleunige. "Das Umwandlungsverbot wird zum Lackmustest für die Union, wie sie wirklich zum Wohneigentum steht", fügte er hinzu. Die FDP hatte einen eigenen Antrag (19/26190) eingebracht; die Abgeordneten fordern darin einen neuen Gesetzentwurf zur Baulandmobilisierung mit weniger Regulierung und weniger Eingriffsmöglichkeiten für Kommunen bei mehr Steuererleichterungen für Bauwillige.

Die Linksfraktion sieht in Umwandlungen den "Goldesel für die Immobilienbranche". Es werde Wohneigentum geschaffen zum Preis der Verdrängung von anderen, daher dürfe es keine Umwandlungen in angespannten Wohnungsmärkten geben, sagte Caren Lay.

Daniela Wagner (Grüne) forderte, Passagen zu streichen, die Zersiedlung und Flächeninanspruchnahme förderten. Stattdessen müssten die vorhandenen Ressourcen im Inneren aktiviert werden. Es gebe zu viel brach liegende Grundstücke mit bestehendem Baurecht.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit dem FDP-Antrag im Anschluss an den Bauausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Ebenfalls überwiesen wurden zudem Oppositionsanträge zu mehr Nachhaltigkeit am Bau und im Wohnbereich (19/23152, 19/26183, 19/26178), die der Bundestag am Vorabend behandelt hatte. Einen Antrag der Grünen (19/26182) überwiesen die Parlamentarier nach Aussprache an den Wirtschaftsausschuss.