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RECHT : Schmutzige Knete

Koalition setzt Gesetz zur besseren Geldwäsche-Bekämpfung gegen Oppositionskritik durch

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
3 Min

Vergeblich bemühte sich die Opposition vergangene Woche, das Projekt "Geldwäsche-Bekämpfung" der Koalition scheitern zu lassen. AfD, FDP, Linke und Grüne ließen kein gutes Haar an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, konnten sich gegen Union und SPD aber nicht durchsetzen. Nach kontroverser Debatte wurde das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/26602) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Die Koalitionspartner wiesen die Kritik der anderen Fraktionen zurück. Jan-Marco Luczak (CDU) sagte, nur wenn es gelinge, die Geldwäsche einzudämmen, könne man es auch schaffen, die dahinterstehenden Straftaten einzudämmen und der Organisierten Kriminalität den Boden zu entziehen. Es sei Ziel der Union gewesen, das Gesetz zu einem wirklich scharfen Schwert gegen Organisierte Kriminalität und gegen Verbrechen umzugestalten. Das habe man geschafft. "Wir erleichtern die Strafverfolgung und wir erleichtern die Abschöpfung von inkriminiertem Vermögen", unterstrich Luczak. Dies sei besonders wichtig, wenn es um die Bekämpfung von Clankriminalität geht, denn auch Nutzungen aus Folgesurrogaten, etwa von Mieteinkünften, könnten eingezogen werden.

Johannes Fechner (SPD) sagte, Kriminalität dürfe sich nicht lohnen. Deswegen müsse man härter gegen Geldwäsche vorgehen. Nach dem sogenannten All-Crime-Ansatz mache sich zukünftig jeder strafbar, der seine Geldbeute aus einer Straftat waschen will. "Wir können nicht zulassen, dass illegale Gelder durch Straftaten erlangt werden und die Gewinne dann in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und der Täter sie so nutzen kann", betonte Fechner. Auch was Geldwäsche durch Immobilienkäufe angeht, werde seine Fraktion am Ball bleiben. Zutreffend sei, so Fechner, dass die Regelungen Personal bei Polizei und Justiz binden. Aber auch aus diesem Grunde sei der Pakt für den Rechtsstaat geschlossen worden.

Die Opposition stieß sich vor allem an der Ausweitung des Straftatbestands der Geldwäsche. Bisher war es nötig, dass das Geld aus ganz bestimmten Straftaten wie Menschenhandel, Drogengeschäfte und Schutzgelderpressung stammt. Für Die Linke sagte Friedrich Straetmanns, der Entwurf sei "untauglich, an den tatsächlichen Problemen etwas zu ändern". Die Einbeziehung aller Straftaten werde zu einer erheblichen Überforderung der Behörden führen. Dass dies durch eine Personalaufstockung abgefedert werden kann, dürfe stark bezweifelt werden. Das Vertrauen in den Rechtsstaat werde beschädigt, denn ein Vollzugsdefizit sei vorprogrammiert. Straetmanns verwies darauf, dass allein im Immobilienbereich zirka 20 bis 30 Milliarden Euro jährlich in Deutschland gewaschen werden. Dagegen müsse man vorgehen, aber nicht, indem man den Straftatbestand verwässert.

»Mehr Heu« Auch Canan Bayram von den Grünen hielt den Entwurf nicht für praktikabel. Die Organisierte Kriminalität freue sich schon auf das Gesetz, denn sie müsse nicht mehr befürchten, bei der Geldwäsche entdeckt und angeklagt zu werden. Schon 2019 seien fast 115.000 Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, eingegangen, und es würden jedes Jahr mehr. Davon seien 98 Prozent von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Durch die Ausweitung auf jede mögliche Straftat werde "die Suche nach dem schmutzigen Geld als Nadel im Heuhaufen durch mehr Heu, das Sie da noch reingeben, aussichtslos". Es müsse verhindert werden, dass schmutziges Geld durch Immobilienkäufe gewaschen wird.

Für die FDP lehnte Jürgen Martens den Entwurf ab. "Gute Gesetzgebung ist das nicht", sagte er. Um jegliche Taten einbeziehen zu können, sei die EU-Geldwäsche-Richtlinie bis an die Grenzen und möglicherweise darüber hinaus gedehnt worden, kritisierte Martens. Das Gesetz sei problematisch und verfassungsmäßig nicht in Ordnung. Geldwäsche werde nicht wirksam bekämpft; dafür werde alles getan, um die Ermittlungsbehörden "in Arbeit absaufen zu lassen".

Stephan Brandner (AfD) kritisierte, dass die Frist für die Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie nicht eingehalten wurde, und warf der Regierung vor, sich stattdessen mit anderen weniger wichtigen Gesetzen beschäftigt zu haben. Auch inhaltlich sei der Entwurf schlecht. Der angestrebte Durchbruch im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität komme über einen untauglichen Versuch nicht hinaus. Das Ergebnis sei "Schaufensterpolitik". Die von anderen Fraktionen geforderte bessere Transparenz beim Immobilieneigentum im Zusammenhang mit der Geldwäsche lehnte Brandner ab.