Piwik Webtracking Image

NAMENSRECHT : »Reichsminister« ade

FDP-Vorstoß zu Doppelnamen abgelehnt

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
2 Min

Einstimmig hat der Bundestag vergangene Woche einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Namensrechts (19/26177) verabschiedet. Damit wird das Namensänderungsgesetz von 1938 von "überholten sprachlichen Bezügen zum ursprünglichen Reichsrecht" bereinigt, ohne das geltende Recht inhaltlich zu ändern.

Thorsten Frei (CDU) verwies in der Debatte auf den antisemitischen Hintergrund des Gesetzes, das 1938 den Reichsinnenminister ermächtigt habe, per Verordnung dafür zu sorgen, dass Juden ihrem Vornamen den Namen Sara oder Israel beifügen mussten und so "gekennzeichnet, ausgegrenzt und entrechtet wurden". Zwar sei der Inhalt des Gesetzes heute ein anderer als damals, doch fänden sich darin noch immer Begriffe wie "Reichsminister des Innern". Dies sei nicht akzeptabel. Helge Lindh (SPD) äußerte "laute Scham", weil man konzedieren müsse, "dass dieses Gesetz jahrzehntelang, zumindest in der Form dieser Begriffe, Fortbestand hatte". Mit der Verabschiedung des Gesetzes 1938 seien Juden "nicht mehr offiziell Individuen" gewesen, sondern "hatten nur noch Kollektivnamen".

Keine Mehrheit fand dagegen ein FDP-Gesetzentwurf, der "echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder" ermöglichen sollte (19/18314). Katrin Helling-Plahr (FDP) sagte, viele Paare wünschten "einen gemeinsamen Namen, ohne dass ein Partner seinen Namen aufgeben muss". Niemand verstehe, warum ihnen diese Option nicht eröffnet und auch für die Namen der Kinder erlaubt werde, damit zu deren Nachnamen beide Elternteile beitragen könnten. Die Bundesregierung wolle aber erst in der nächsten Wahlperiode über eine Reform des Namensrechts entscheiden. Gökay Akbulut (Linke) begrüßte die FDP-Initiative, die aber nur ein Teilproblem des zivilrechtlichen Namensrechts löse. Katja Keul (Grüne) sagte, eine Reform könne "dazu beitragen, die immer noch überwiegende Dominanz des Mannesnamens abzuschwächen", doch für die vorgelegte "Insellösung" gebe es von ihrer Fraktion nur eine Enthaltung.

Beatrix von Storch (AfD) lehnte den FDP-Entwurf dagegen ab. Es gebe "gute Gründe", warum ein Doppelname nicht als echter Geburtsname bestimmt werden sollte.

Marc Henrichmann (CDU) fand es "einer intensiven Diskussion wert", den Wunsch vieler Familien nach echten Doppelnamen zu berücksichtigen. Man wolle aber hier und heute "ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen", ohne gleichzeitig das Namensrecht zu reformieren.