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elektromobilität : Vorgaben zu Ladepunkten

Infrastruktur in Gebäuden geregelt

15.02.2021
2023-11-13T09:51:14.3600Z
1 Min

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das seit langem geplante Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/18962) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26587) verabschiedet. Der Koalitionsentwurf von CDU/CSU und SPD wurde mit der Mehrheit dieser Fraktionen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung von FDP, Linken und Grünen angenommen. Bei Enthaltung von FDP und Grünen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. Abgelehnt wurde hingegen ein FDP-Entschließungsantrag (19/26604), der nur die Umsetzung von Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2018/844 forderte.

Ziel der Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und Nichtwohngebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden, damit Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter aufgeladen werden können.

Geändert hatten die Regierungsfraktionen zuletzt die konkreten Vorgaben. Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen. Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn und fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. Bauherren oder Eigentümer sollen so zusammenarbeiten dürfen, die grundsätzlichen Vorgaben bleiben bestehen.