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Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt
Der Dosenpfand sollte dabei unterstützen, Mehrwegprodukte zu fördern.

Vor 20 Jahren... : Bundestag beschließt Dosenpfand

Mit dem Dosenpfand wollte der damalige Umweltminister Jürgen Trittin die Einwegflasche verdrängen. Seit der Einführung im Jahr 2002 wurde die Pfandpflicht erweitert.

07.03.2022
2024-02-29T10:29:20.3600Z
1 Min

Die einen begrüßten die Neuerung - etwa der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels oder die Deutsche Umwelthilfe. Die anderen - große Getränkehersteller, Lebensmittelketten oder Großbrauereien - drohten mit einer Verfassungsbeschwerde und Klagewellen. Die Rede ist vom sogenannten Dosenpfand, das am 20. März 2002 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ab 1. Januar 2003 sollten Verbraucher erstmals auf alle Einwegverpackungen wie Dosen oder Glas- und Kunststoffflaschen mit Bier, Mineralwasser oder Limonade ein Pfand bezahlen: 25 Cent für Behältnisse bis 1,5 Liter Fassungsvermögen, 50 Cent bei größeren Einwegverpackungen.

Pfandpflicht seit Einführung erweitert

Kaum ein Name ist so mit dem "Dosenpfand" verknüpft wie der Jürgen Trittins (Bündnis 90/Die Grünen). Nach der Entscheidung erklärte der Bundesumweltminister, der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen sei in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken. "Er wird weiter fallen, wenn jetzt keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden", betonte er. Während die gesetzliche Mehrwegquote bei 72 Prozent lag, ging der Minister nach ersten Daten davon aus, dass der Mehrwerganteil 2001 bei nur noch rund 60 Prozent gelegen hatte. Die jährlichen Mehrkosten für das neue Pfandsystem sollten sich laut Berechnungen des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums auf etwa 135 Millionen Euro belaufen. "Macht pro Einweggetränk weniger als ein Cent", rechnete Trittin vor.

Knapp 20 Jahre später wurde die Pfandpflicht erweitert: Seit 1. Januar 2022 sind alle Einwegplastikflaschen und Getränkedosen pfandpflichtig - unabhängig von ihrem Inhalt. Eine Übergangsfrist gilt bis 1. Juli.