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Vor 65 Jahren... : Dienst an der Waffe

Zehn Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland wieder eine Armee aufgebaut. Der Bundestag debattierte über die Ausgestaltung und Kompetenzen der Truppe.

28.03.2022
2024-02-29T10:33:58.3600Z
1 Min
Foto: picture alliance/dpa/Karl Schnoerrer

Am 1.4.1957 ziehen die ersten Wehrpflichtigen in die Kasernen der Bundeswehr ein.

"Mit Ihrem Gelöbnis werden Sie sich heute zu treuem Dienst für die Bundesrepublik Deutschland und zur Bereitschaft verpflichten, unser Volk und seine Freiheit zu schützen und wenn es notwendig sein sollte, tapfer zu verteidigen. Sie bekennen sich damit zur Verteidigungspflicht des Staatsbürgers." Mit diesen Worten begann Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) im Mai 1957 eine feierliche Rede vor den ersten Wehrpflichtigen der Bundeswehr. Am 1. April waren die ersten 10.000 Männer zum Dienst an der Waffe in die Bundeswehrkasernen eingerückt. Vorher wurde über Wehrpflicht und Wiederbewaffnung heftig gestritten.

Die Wiederbewaffnung Deutschlands war lange Zeit umstritten

Die Tabu-Themen rückten spätestens 1955 in den Fokus. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges hatte die Bundesrepublik keine eigene Armee. Doch mit dem Beitritt zur Nato verpflichtete sich West-Deutschland, internationale Verteidigungsaufgaben zu übernehmen. Dafür sollte eine 500.000 Mann starke Armee aufgebaut werden. Ab November 1955 existierte die Bundeswehr bereits als sogenannte Kaderarmee, der Offiziere und Unteroffiziere der ehemaligen Wehrmacht angehörten. 1956 stießen erste freiwillige Rekruten dazu.

Ob die Bundeswehr aber eine Wehrpflicht- oder eine Freiwilligenarmee sein sollte, darüber war man sich im Bundestag uneins. Während die regierende Union die Wehrpflicht wollte, war die SPD dagegen. Die FDP war grundsätzlich für eine "allgemeine nationale Verteidigungspflicht", stimmte 1956 aber nicht für das entsprechende Gesetz, durch das fortan alle Männer zwischen 18 und 45 wehrpflichtig waren. Der Grundwehrdienst wurde zunächst auf zwölf Monate festgelegt.