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Sondervermögen : Energie- und Klimafonds wird aufgestockt

Der Wirtschaftsplan 2022 für den EKF sieht für das laufende Jahr Einnahmen und Ausgaben von jeweils 106,81 Milliarden Euro vor (ein Plus von 4,12 Milliarden).

28.03.2022
2023-10-12T10:31:26.7200Z
2 Min

200 Milliarden Euro bis 2026 für die Energiewende und mehr Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten vor allem aus Russland. Darauf hat sich Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) mit seinen Kabinettskollegen geeinigt. Ein Teil des Geldes kommt aus dem Haushalt, ein weiterer aus dem Energie- und Klimafonds (EKF).

Der Wirtschaftsplan 2022 für den EKF, ein Sondervermögen des Bundes, wurde zusammen mit dem Bundeshauhaltsplan vorgelegt. Er sieht für das laufende Jahr Einnahmen und Ausgaben von jeweils 106,81 Milliarden Euro vor (ein Plus von 4,12 Milliarden gegenüber 2021). Verpflichtungsermächtigungen sollen ausgebracht werden in einer Höhe von 67,4 Milliarden Euro, deren Fälligkeit zum Teil bis über das Jahr 2037 hinausgeht.

EKF finanziert sich aus CO2-Zertifikaten

Der EKF finanziert sich aus Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des europäischen Emissionshandels (8,67 Milliarden /2021: 7,41 Milliarden Euro) sowie aus der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels (6,89 Milliarden Euro/2021: 2, 75 Milliarden Euro). Darüber hinaus erhält der EKF eine Zuweisung aus dem Bundeshaushalt (5,85 Milliarden Euro/2021: 62,48 Milliarden Euro.)

Im Ausgabenbereich verringern sich Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) auf 8,63 Milliarden Euro/2021:15,80 Milliarden Euro; Ausgaben für Investitionen steigen auf 19,186 Milliarden Euro/2021:10,703 Milliarden Eur. Besondere Finanzierungsausgaben summieren sich auf 79 Milliarden Euro/2021: 76,20 Milliarden Euro.

Schwerpunkt: Absenkung der EEG-Umlage auf Null 

Zu den Ausgabenschwerpunkten im Energie- und Klimafonds gehören die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zur Entlastung der Bürger und der Wirtschaft bereits zum 1.Juli 2022; Strompreiskompensationen zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den EU-ETS; die Reform der Gebäudesanierung hin zu Maßnahmen mit dem größten CO2-Einsparpotenzial; ein Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität und die Dekarbonisierung der Industrie und Wasserstoffstrategie.

Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das BMWK das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).