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EDITORIAL
Christian Zentner
Gewissen und Entscheidung

Sind Sie für oder gegen eine Impfpflicht? Überall bilden sich die Menschen derzeit eine Meinung in dieser Frage, das Thema ist allgegenwärtig. Die Frage muss entschieden werden, so oder so. Für unsere Gesellschaft kann das nur der Bundestag. Allerdings stand dort die Impfpflicht in der abgelaufenen Woche nicht auf der Tagesordnung. Es gibt noch keine Vorlage für eine Impfpflicht. Ein Grund dafür ist auch das gewählte Verfahren.

Die Ampel setzt für die Debatte auf Gruppenanträge. Die Bundesregierung will keinen Entwurf vorlegen, auch die Fraktionen sollen als Antragsteller außen vor bleiben. Das macht die Arbeit im Bundestag nicht einfacher. Fraktionen steuern und erleichtern die parlamentarische Arbeit, indem sie unterschiedliche Positionen zu handlungs- und verständigungsfähigen Einheiten zusammenfassen, so beschrieb es einmal das Bundesverfassungsgericht. Ohne Fraktionen müssen sich Abgeordnete mit ähnlichen Positionen zunächst zusammenfinden, um Vorlagen zu erarbeiten. Je komplexer ein Thema ist, umso bedeutsamer wird die ordnende Hand der Fraktionen. Die SPD-Fraktion will nun ordnen und kündigte an, dass jetzt zunächst Eckpunkte als Basis einer Vorlage erarbeitet werden.

Das Gruppenverfahren soll den Charakter der Gewissensentscheidung unterstreichen. Die Sicht der Bundesregierung: Gewissensentscheidungen seien Sache des Bundestages, das Gruppenverfahren daher richtig. Bei der Impfpflicht für bestimmte Berufe vom Dezember oder auch dem Masernschutzgesetz in der vergangenen Wahlperiode gab es dagegen eine Koalitions- oder Regierungsvorlage. Es gibt Argumente für beide Vorgehensweisen. Gerade eine Regierung könnte man sogar besonders in der Verantwortung sehen. Der Schutz der Bevölkerung, die Gefahrenabwehr, ist eine Kernaufgabe der Exekutive. Sollte die Impfpflicht also zur Abwehr der Gefahren durch Sars-Cov-2 notwendig sein, so wäre es naheliegend, dass auch die Regierung ihr Gesetzesinitiativrecht nutzt.

Gruppenanträge brauchen Zeit, sie können dann aber eine besonders befriedende Wirkung entfalten. Es gilt aber auch: Entscheidungen im Bundestag werden nicht gewissenhafter getroffen, weil man sie zur Gewissensentscheidung erklärt. Die Beratung und Abstimmung über ein Gesetz bleibt immer frei, auch wenn der Entwurf von der Bundesregierung kommt. Am Ende geht es auch darum, dass die Entscheidung eine möglichst breite Akzeptanz findet, sowohl im Bundestag als auch in der Bevölkerung.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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