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Fakten zum Wohngeld : Wer hat Anspruch auf Hilfe bei den Wohnkosten?

Derzeit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen in 620.000 Haushalten Wohngeld. Viele beantragen den Zuschuss allerdings gar nicht.

14.11.2022
2024-01-14T12:12:01.3600Z
2 Min

Wer in Deutschland nicht genug verdient, um seine Wohnkosten zu bezahlen, hat Anspruch auf Wohngeld. Das gilt für Mieterinnen und Mieter, aber auch Menschen im Eigenheim und Pflegeheim-Bewohner. Sie bekommen auf Antrag den staatlichen Zuschuss, wenn sie zu wenig verdienen, kaum Erspartes haben und nicht bereits Transferleistungen wie Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen.

Hälfte der Empfänger sind Rentnerinnen und Rentner

Derzeit erhalten rund 1,3 Millionen Menschen in 620.000 Haushalten Wohngeld. Die durchschnittliche Höhe liegt bei 177 Euro im Monat. Von den Empfängern sind etwa die Hälfte Rentnerinnen und Rentner und 40 Prozent Familienhaushalte. Die Bundesregierung schätzt allerdings, dass weit mehr Haushalte Anspruch haben, als Wohngeld beantragen - beispielsweise Empfänger des Kinderzuschlags. Laut Bundesfamilienministerium bekommen nur zehn Prozent von ihnen gleichzeitig Wohngeld, obwohl in vielen Fällen beides möglich ist. Das wissen einer Umfrage des Ministeriums zufolge aber 67 Prozent der Kinderzuschlagsbezieher nicht.

Hier gibt es Auskünfte zum Wohngeld

🖥 Mit verschiedenen Wohngeldrechnern im Internet, etwa auf den Seiten der Bundesregierung, lässt sich grob abschätzen, ob man Anspruch hat. Allerdings gibt es noch keinen Rechner, der schon die Änderungen beim Wohngeld ab Januar 2023 abbildet.

 🏘  Den tatsächlich gewährleisteten Zuschuss kann nur die zuständige Wohngeldbehörde in den Kommunen verbindlich ausrechnen. Dort gibt es auch die Antragsformulare und bei Bedarf eine kostenlose Beratung. Nur in Schleswig-Holstein ist es bisher möglich, den Antrag digital einzureichen. 



Ein ähnliches Bild zeigt sich in den Pflegeheimen: Derzeit bekommen laut Bundesgesundheitsministerium bundesweit nur 85.000 von insgesamt rund 800.000 Pflegeheimbewohnern Wohngeld. Verbraucherzentralen raten ihnen in der aktuellen Situation aber dringend, den Zuschuss zu beantragen; schließlich steigen auch in den Heimen Heiz- und Warmwasserkosten stark an. Sogar Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen ahnen größtenteils nichts von ihrem Wohngeldanspruch, wie der Präsident des Zentralverbands der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer , Kai H. Warnecke, vergangene Woche in einer Anhörung des Bauausschusses zur Wohngeldrefom erläuterte. 60 Prozent hätten noch nie davon gehört, dass sie Wohngeld als sogenannten Lastenzuschuss beantragen können - um ihren Kredit abzubezahlen, Instandhaltungskosten zu decken, Grundsteuer und Versicherungsbeiträge zu schultern. "Hier ist Aufklärung nötig", mahnte Warnecke .

Monatelange Wartezeiten

Grundlage für die Sozialleistung ist das Wohngeldgesetz von 1965, das seither mehrmals angepasst wurde. Der Zuschuss hängt von der Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung durch das Wohneigentum sowie der Mietstufe der jeweiligen Gemeinde ab. Auch zählt die Höhe des Einkommens und die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Wer von September bis Dezember 2022 Wohngeld bekommt, erhält zusätzlich in diesem Jahr einen zweiten, pauschalen Heizkostenzuschuss.

Antragsformular zum Wohngeld
Wohngeld-Reform: Auf die Wohngeldstellen rollt eine gewaltige Arbeitswelle zu
Ab 2023 sollen dreimal so viele Haushalte wie bisher Wohngeld beziehen können. Die Kommunen befürchten jedoch starke Verzögerungen bei der Umsetzung.

Die Prüfung der Anträge verantworten die kommunalen Wohngeldstellen. Besonders wegen der aufwändigen Einkommensberechnung dauert es oft Wochen, bis Antragsteller einen Bescheid bekommen. Viele Kommunen berichten aktuell jedoch von einem regelrechten Ansturm auf die Wohngeldstellen. Noch vor Inkrafttreten der Wohngeldreform müssen Antragsteller in Berlin, Bremen oder München nun sogar zwischen vier und zwölf Monaten warten, bis sie Geld bekommen.