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Erstattung des Dezemberabschlags
Elena Müller
Brücke zur Gaspreisbremse

Bundestag beschließt Soforthilfegesetz

Dezemberhilfe, Abschlagszahlung, Brücke zur Gaspreisbremse, Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: In der vergangenen Sitzungswoche gab es im Bundestag viele Begriffe für das, was dann am Donnerstagabend beschlossen worden ist: Gaskundinnen und -kunden in Privathaushalten und "Kunden mit Registrierender Leistungsmessung" mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden erhalten von ihrem Energieversorger eine Abschlagszahlung für die Energierechnung des Monats Dezember.

So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas kurzfristig und einmalig entlastet werden, bis ab März die sogenannte Gaspreisbremse greift (siehe Kasten). Für die Kosten der Soforthilfe rechnet die Bundesregierung mit voraussichtlich neun Milliarden Euro. Entgegen früherer Pläne soll die Abschlagszahlung für höhere Einkommen ab etwa 75.000 Euro jährlich nun doch steuerpflichtig werden. Auch die Gaspreisbremse wird für höhere Einkommen steuerpflichtig sein.

Die Fraktionen der Ampelkoalition zeigten sich zufrieden mit dem nun erreichten Ergebnis. In einem "gemeinsamen Kraftakt, in langen Sitzungen und langen Nächten", habe man sich auf das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz einigen können, sagte Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) bei der abschließenden Beratung im Bundestag. Die Koalition habe damit gezeigt, dass sie in der Lage sei, schnell zu reagieren.

Es können nicht geleugnet werden, dass es schwierig sei, die Zahlungen rechtzeitig zu administrieren, räumte Bernd Westphal (SPD) ein. "Doch es ist ein Versprechen, das diese Regierung gibt, dass es im Dezember angegangen werden kann."

Für die FDP sagte Lukas Köhler mit Blick auf die Gaspreisbremse, dass diese "so designt ist, dass sie einen Sparanreiz aufrechterhält". Denn es sei trotz aktuell voller Gasspeicher wichtig, "dass wir weiter Gas einsparen".

Die Opposition kritisierte, dass im Sommer zu viel Zeit verloren gegangen sei, wie Jan Metzler (CDU) sagte. Er forderte zudem, dass es keine "Winterlücke" zur Gaspreisbremse geben dürfen und diese deshalb rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten müsse. Er sah zudem eine "Gerechtigkeitslücke" bei den Nutzerinnen und Nutzern von Öl- und Pelletheizungen oder anderer Energieformen.

Für Die Linke sagte Thomas Lutze, dass seine Fraktion dem Gesetzesentwurf zwar zustimme, "weil die Menschen weiter entlastet werden müssen". Es brauche aber zudem eine stärkere Besteuerung von "Superreichen". Er kritisierte zudem das sogenannte Omnibus-Verfahren, mit dem das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz umgesetzt wurde.

Diese Kritik äußerte auch Enrico Komning (AfD): Indem man einen vollkommen fachfremden Änderungsantrag debattiere, vermeide man "lästige Debatten um Milliardenausgaben". Dies sei ein "schäbiges Verhalten", das vermutlich sogar verfassungswidrig sei, sagte Komning. Der Abgeordnete bezog sich in seiner Kritik darauf, dass das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz per Änderungsantrag, der am vergangenen Mittwoch im Wirtschaftsausschuss beschlossen worden war, auf das "ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023" (20/3437) aufgesetzt wurde.

Ein solches Verfahren ("Omnibus-Verfahren") ermöglicht es, einen Gesetzentwurf um ein (oft fachfremdes) Gesetz zu erweitern. Das kann dazu dienen, um im Gesetzgebungsprozess Zeit zu sparen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - knapp ist und durch eine eigener Gesetzentwurf nicht mehr umsetzbar wäre. Das hängt auch mit Sitzungsterminen und Fristen des Bundesrates zusammen, der dem Gesetz ebenfalls zustimmen muss. Zum anderen können Omnibus-Verfahren dazu dienen, Sachverhalte zu "verstecken" und damit eine vom den jeweiligen Regierungsparteien unerwünschte Debatte zu vermeiden.

Für die Bundesregierung ging der Parlamentarische Staatssekretär Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grüenen) in der Debatte auf das ursprüngliche Gesetz, den ERP-Wirtschaftsplan, ein: "Das ERP-Gesetz hat eine enorme Bedeutung, denn es stärkt die Substanz unserer Volkswirtschaft." Über den ERP stelle die Regierung Mittel bereit, um kleinere und mittlere Unternehmen "in einer Rekordhöhe von zehn Milliarden Euro" zu unterstützen.

Das Gesetz zum ERP-Wirtschaftsplan in der geänderten Ausschusssfassung wurde bei der finalen Abstimmung angenommen. Ein Änderungsantrag (20/4380) der CDU/CSU-Fraktion, der sich allerdings auf die Fortschreibung der Regelsätze beim Bürgergeld bezog, sowie einen Entschließungsantrag (20/4381) der Fraktion wurden abgelehnt.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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