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Erbschaftsteuer : Streit um Oma ihr klein Häuschen

Die Union setzt sich für höhere Freibeträge ein.

05.12.2022
2024-01-10T14:21:17.3600Z
3 Min

Nicht zuletzt um "Oma ihr klein Häuschen", wie es in manchen Beiträgen hieß, drehte sich eine Erbschaftsteuer-Debatte vergangene Woche im Bundestag. Nüchterner ausgedrückt: "Uns geht es darum, dass das Elternhaus in einer Familie steuerfrei vererbt werden kann." So formulierte es Olav Gutting, als er einen Antrag seiner CDU/CSU-Fraktion  mit der Forderung nach höheren Freibeträgen bei einer steuerlichen Neubewertung von Immobilien begründete - eben "keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür", so der Titel des Antrags, der von den Koalitionsfraktionen und der Linken bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt wurde.

Union wirbt für vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Gutting mahnte, es müsse sichergestellt werden, dass es auch zukünftig eine vernünftige Balance bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer gebe. Durch die Veränderungen bei der Immobilienbewertung im Jahressteuergesetz sei es zu empfindlichen Erhöhungen gekommen. Er hob auf die "Mär vom leistungslosen Einkommen" ab. Das sei in den meisten Fällen falsch.


„Wir erhöhen die Erbschaftsteuer nicht, wir setzen geltendes Recht um.“
Tom Klüssendorf (SPD)

Tom Klüssendorf (SPD) sah genau dies ganz anders. Er strich heraus, dass die Veränderungen bei den Bewertungen auf einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts fußten: "Wir erhöhen die Erbschaftsteuer nicht, wir setzen geltendes Recht um." Es könne "Omas Häuschen" bis 200 Quadratmeter Wohnfläche weiter steuerfrei vererbt werden. Es gehe aber auch um Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Unter diesem Aspekt müsse die Erbschaftsteuer eigentlich weiter verschärft werden.

AfD spricht von "legalisierter Enteignung"

Albrecht Glaser (AfD) stufte die Erbschaft- und Schenkungssteuer als legalisierte Enteignung und extreminvasive fiskalische Intervention ein. Er lenkte unter anderem den Blick auf das Problem der Zerschlagung von Unternehmen im Mittelstand. Von ihnen könnten Steuerlasten von 20, 30 oder 40 Prozent, bezogen auf den Verkehrswert, nicht getragen werden. Die Erhöhung der Erbschaftsteuerfreibeträge sei verfassungsrechtlich geboten.

Katharina Beck (Grüne) unterstrich, 70 Prozent der Deutschen erbten nichts: "Die meisten haben überhaupt kein Häuschen." Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sei ein Treibsatz für die Ungerechtigkeit bei der Vermögensverteilung in Deutschland. Diese Steuer müsse grundsätzlich angegangen werden. Den Antrag der CDU/CSU-Fraktion wertete sie als billigen Versuch, zu spalten und Ängste zu schüren. Christian Görke (Linke) meinte, bisher habe es immer nur Erbschaftsteuersenkungen durch die Hintertür gegeben. Die werde jetzt verschlossen. Die Orientierung am aktuellen Marktwert sei fair und gerecht. Es gehe auch nicht um "Oma ihr klein Häuschen", sondern um Luxusbuden und die Vererbung gleich mehrerer Immobilien, erklärte Görke.

Claudia Raffelhüschen (FDP) befand, von einer Erhöhung der Erbschaftsteuer zu reden, sei Quatsch. Durch die stark gestiegenen Preise habe ein Immobilienbesitzer als Erblasser tatsächlich ein höheres Vermögen. Für eine realistischere Wertermittlung sei der Verkehrswert heranzuziehen. Es gelte aber auch: Wer vorsorge, dessen Erben dürften nicht bestraft werden.

Union plädiert für Anhebung der Freibeträge

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag, aufgrund der Wertsteigerung bei Immobilien in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 Prozent müssten die Freibeträge für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro, für Kinder auf 660.000 Euro, für Enkelkinder auf 330.000 Euro, für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro und für übrige Personen auf 33.000 Euro angehoben werden. Auch eine Regionalisierung der Freibeträge solle ermöglicht werden, denn in vielen Regionen Deutschlands würden schon jetzt die Freibeträge nicht mehr ausreichen, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben.