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Tierarzneimittelgesetz geändert : Weniger Antibiotika

Damit in Deutschland der Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren weiter reduziert wird, hat der Bundestag das Tierarzneimittelgesetz geändert.

05.12.2022
True 2024-01-12T15:40:47.3600Z
1 Min

Damit in Deutschland der Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren weiter reduziert wird, hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag eine Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) verabschiedet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen votierten die Abgeordneten für einen entsprechenden Gesetzentwurf  der Bundesregierung in geänderter Fassung. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten dagegen. Ein Entschließungsantrag der AfD wurde mehrheitlich abgelehnt.

Demnach sollen ab dem 1. Januar 2023 Daten an die Europäische Arzneimittelagentur übermittelt werden. Alle drei Jahre will das Bundeslandwirtschaftsministerium zudem die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen. Die Änderung wurde notwendig aufgrund einer EU-Verordnung. Darin ist vorgesehen, in zwei Stufen - Stufe I ab 2023 und Stufe II ab 2024 - die Vergabe von antimikrobiellen Arzneimitteln bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen zu erheben. In der rund 15-minütigen Debatte gab es erneut Kritik an den Änderungen. Die Dokumentations- und Meldepflichten für Tierärzte dienten weder der Tiergesundheit noch dem Tierschutz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung, hieß es.