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Nach Korruptionsskandal : EU-Parlament will neue Regeln für Lobbyisten schaffen

Abgeordnete sollen außerdem ihre Nebeneinkünfte offenlegen. Die gesamte Arbeit des Parlaments zu Katar wird auf Eis gelegt.

19.12.2022
2024-01-29T18:02:22.3600Z
2 Min

Wegen des Korruptionsskandals um die ehemalige Vizepräsidentin Eva Kaili will das EU-Parlament das Lobbyregister ausbauen und seine gesamte Arbeit zu Katar auf Eis legen. Wenn die strafrechtlichen Ermittlungen in dem mutmaßlichen Bestechungsfall vorbei sind, soll auch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, hieß es in einer am vergangenen Donnerstag in Straßburg verabschiedeten Resolution.

Abstimmung im Plenarsaal des Europäischen Parlaments.   Foto: picture alliance/Geisler-Fotopress/Dwi Anoraganingrum

In Bezug auf Katar soll jede gesetzgeberische Tätigkeit zunächst ausgesetzt werden; das gilt insbesondere für die eigentlich geplante Visa-Liberalisierung, aber auch für geplante Besuche. Die Zugangsausweise für Vertreter des Golfemirats werden demnach deaktiviert. Außerdem sprachen sich die Parlamentarier für eine Vermögenserklärung zu Beginn und am Ende jedes Mandats aus. Sie verpflichteten sich, für vollständige Transparenz über die genaue Höhe ihrer Nebeneinkünfte zu sorgen und jegliche externe Finanzierung ihrer Bediensteten und der Fraktionen zu verbieten.

Die Abgeordneten forderten auch neue Maßnahmen für Lobbyisten. Die Transparenzregeln sollen künftig auch für Nicht-EU-Länder gelten. Für das Lobbyregister - also die Datenbank, in der sich Interessenvertreter registrieren können - soll mehr Geld und Personal zur Verfügung gestellt werden, damit die darin enthaltenen Informationen besser überprüft werden können. Außerdem sprachen sich die Parlamentarier für einen baldigen Vorschlag der EU-Kommission für ein Ethikgremium aus. Die Resolution wurde mit 541 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Bisher sind viele Angaben freiwillig

Bisher unterhalten das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission ein gemeinsames Transparenz-Register, in dem sich Interessenvertreter eintragen sollen - allerdings auf freiwilliger Basis. Um einen Zugangsausweis zum EP zu beantragen, ist die Registrierung obligatorisch, auch dürfen "nur registrierte Interessenvertreter als Redner zu öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse eingeladen werden und die Tätigkeiten der interfraktionellen Arbeitsgruppen und inoffiziellen Gruppierungen der MdEP unterstützen und daran teilnehmen", wie das Europaparlament auf seinen Internetseiten schreibt.

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Abgeordnete, die Berichterstatter zu einem Vorhaben sind oder sogenannte Schatttenberichterstatter, die Kompromisse zwischen den Fraktionen aushandeln, sind ebenso wie Ausschussvorsitzende verpflichtet, Informationen zu geplanten Treffen mit Interessenvertretern online zu veröffentlichen, die unter die Bestimmungen des Transparenz-Registers fallen: "Dies gilt für alle Treffen, die der Einflussnahme auf den Politikgestaltungs- oder Entscheidungsfindungsprozess der europäischen Organe dienen, unabhängig vom Ort der Zusammenkunft."

Alle anderen EP-Mitglieder müssen das allerdings nicht. Freiwillig sind zudem Angaben zum "legislativen Fußabdruck", mit dem Berichterstatter-Abgeordnete transparent machen, auf welches Fachwissen und welche Stellungnahmen sie vor der Schlussabstimmung im Plenum zurückgegriffen haben.