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Grundsteuer-Erklärungen : Knapp ein Viertel der Grundeigentümer müssen sich noch erklären

Bisher sind erst 77,68 Prozent der Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken ihrer Pflicht nachgekommen. Die Frist endet bald.

06.03.2023
2024-01-04T14:35:29.3600Z
1 Min

Trotz Ablauf der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist (Ende Januar 2023) sind bis Ende Februar erst 77,68 Prozent aller Grundsteuer-Erklärungen abgegeben worden. Diese Zahl teilte die Bundesregierung in der vergangenen Woche im Bundestags-Finanzausschuss mit. Die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, werden von den Finanzbehörden jetzt zur Abgabe aufgefordert. Die Reform der Grundsteuer war nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden. Mit ihr soll die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden gesichert werden. Zur Reform gehört, dass alle rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Mehrere Bundesländer machten von einer Öffnungsklausel Gebrauch und setzten eigene Grundsteuermodelle um. Bayern, das ein eigenes Modell eingeführt hat, verlängerte die Abgabefrist um drei Monate.

Nach Angaben der Regierung gibt es zwei Verfassungsgerichtsverfahren gegen Ländermodelle und bereits viele Klagen vor den Finanzgerichten. Die jetzt ergehenden Bescheide der Finanzämter besagen noch nichts über die tatsächliche Höhe der Grundsteuer. Die ergibt sich erst, wenn die Kommunen ihre Hebesätze festgelegt haben. Die Grundsteuer kann also je nach Gemeinde unterschiedlich hoch sein.