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Ampel will Digitalisierung der Energiewende : Und wer zahlt das?

In der Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung haben Experten noch offene Fragen zu intelligenten Strommessgeräten.

20.03.2023
2024-01-05T15:13:16.3600Z
3 Min

Mit dem Gesetzentwurf zum "Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW) will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte, sogenannter Smart-Meter, schneller voranbringen. Am vergangenen Mittwoch befasste sich der Ausschuss für Klimaschutz und Energie in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf. Mehrheitlich begrüßten die Experten den Versuch einer beschleunigten Umsetzung des Vorhabens. Kritik machte sich vor allem an der Frage nach der Aufteilung der Kosten fest

"Gute Ansätze", aber nicht zu Ende gedacht

Mark Becker-von Bredow vom ZVEI e.V. sieht Handlungsbedarf unter anderem beim Eichrecht. Da brauche es Änderungen, die einen agilen Rollout unterstützten. Derzeit seien für Software-Updates der Smart Meter Gateways (SMGW) zusätzliche Freigaben durch die Landeseichbehörden erforderlich. Das sei zu umständlich.

"Gute Ansätze" bescheinigt Tobias Boegelein, Softwareentwickler bei Bits & Bäume dem Gesetzentwurf. Diese würden jedoch nicht konsequent zu Ende gedacht. So entstünden unnötige Kosten. Kritisch sieht Boegelein auch, dass die Nutzungsaufzeichnung von Privathaushalten in Viertelstundenabschnitten detaillierte Schlüsse zu Personen und Lebensstilen zulasse.

Alwin Burgholte, Professor em. an der Jade Hochschule Wilhelmshaven, sieht in dem Gesetz vor allem den Versuch, "politische Interessen zur Umsetzung der Energiewende zu befriedigen und dieses in einer nicht zu realisierenden kurzen Übergangsfrist".

Kritik an Smart Meter Gateways als deutschem "Sonderweg"

Der Gesetzentwurf räume nach Jahren des Stillstands in Sachen Digitalisierung endlich eine Reihe von Stolpersteinen aus dem Weg, sagte Felix Dembski von der sonnen GmbH. Was ihm Sorge bereite, sei die Pflicht, die gesamte digitale Kommunikation über SMGW abzuwickeln. Das Gateway sei technisch nicht darauf vorbereitet, riesige Menge Datenmengen zu übermitteln. Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sprach in diesem Zusammenhang von einem "Sonderweg", den Deutschland mit dem Ansatz einschlage, die Übertragung von Messdaten mit der Steuerung eines dezentralen Stromsystems über ein Messsystem zu koppeln.

Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Deckelung der Kosten für Verbraucher bei 20 Euro und forderte, die Preisobergrenzen (POG) frühestens 2027 zu erhöhen und dies um maximal zwei Prozent pro Jahr. Zudem sollten die bei den Netzbetreibern anfallenden Kosten aus Steuergeldern finanziert und nicht auf Netzentgelte umgelegt werden.

Forderung nach Wirtschaftlichkeit

Diese Kosten vor allem sind es auch, die auf Seiten der Messstellenbetreiber für Kritik sorgen. Für Oliver Pfeifer von der Netze BW GmbH macht das Thema "zentrale Anpassungen am Gesetzentwurf" notwendig. Die von Friedrich Rojahn, Geschäftsführer der Solandeo GmbH vorgebrachten Verbesserungsvorschläge decken sich mit denen Pfeifers: Preisobergrenzen müssten realitätsnah sein, erstellt auf Basis von aktuellen, realistischen Kostenanalysen. Momentan würden Obergrenzen angewendet, die auf einer Studie aus dem Jahr 2013/14 basierten. Ähnlich ließen sich Marco Sauer von der Theben AG und Rainer Stock vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) ein. Sauer nannte als wichtigste Punkte die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit für Messstellen- und für Verteilnetzbetreiber.

Rainer Stock vom VKU sagte dazu, zwar ermögliche das Gesetz alle vier Jahre eine Anpassung der Preisobergrenzen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, doch nehme dieses selbst keine Anpassung vor. Genauso werde die Aufteilung der für die Netzbetreiber entstehenden Kosten durch die Obergrenzen nicht geregelt.