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Verhaltenskodex angepasst : Neue Regelungen für Lobbyisten

Der Bundestag hat den Verhaltenskodex für Lobbyisten an die jüngst beschlossenen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Union sieht die Änderung kritisch.

23.02.2024
2024-02-23T11:36:58.3600Z
2 Min

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend seine Geschäftsordnung geändert. Konkret geht es um die Anlage "Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter", die an die Änderungen angepasst wurde, die der Bundestag am 19. Oktober 2023 mit der Novellierung des Lobbyregistergesetzes beschlossen hatte. Mit dem Beschluss, der mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion gefasst wurde, folgte das Plenum einer Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses.

Der SPD-Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, Johannes Fechner (SPD), erinnerte an die Verschärfung der Vorschriften für beim Bundestag und bei der Bundesregierung registrierte Interessenvertreter durch die damalige Gesetzesnovelle. Unter anderem war die zuvor gegebene Möglichkeit abgeschafft worden, die Angabe der jährlichen finanziellen Aufwendungen für die Lobbyistentätigkeit, von Zuwendungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand, Schenkungen Dritter sowie der Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte juristischer Personen zu verweigern.

Für die Union ist die Beibehaltung der Verweigerungsmöglichkeit die bessere Lösung

Die Ablehnung der Unionsfraktion rührt daher, dass sie, wie schon in den Gesetzesberatungen, die Beibehaltung der Verweigerungsmöglichkeit für die "ehrlichere Lösung" hielt. Die Koalitionsmehrheit hatte damals die Schwellenwerte für Spenden angehoben und damit aus Sicht der Union einen Großteil der spendenfinanzierten Organisationen faktisch von den Transparenzvorgaben des Lobbyregistergesetzes ausgenommen. Durch die Übernahme der Gesetzesänderung in den Verhaltenskodex verstoße eine Verweigerung der Angaben nun auch gegen den Kodex selbst.

Stephan Brandner, AfD-Obmann im Geschäftsordnungsausschuss, nannte das Lobbyregistergesetz in der Aussprache einen "toten Vogel". Es gebe keinen legislativen Fußabdruck und so viele Ausnahmen, dass diese schon zur Regel würden.

Analog zur Gesetzesnovelle nahm der Bundestag auch einen neuen Absatz in den Verhaltenskodex auf, der die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle stärkt. Darin heißt es, dass Interessenvertreter für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben selbst verantwortlich sind, dass sie die Überprüfung dieser Angaben durch die registerführende Stelle akzeptieren und angeforderte Nachweise zur Verfügung stellen. Die Änderung des Lobbyregisters und die nun beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages treten zeitgleich am 1. März 2024 in Kraft. 

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