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Corona-Pandemie : Masken auf dem Rückzug

Die Corona-Schutzmaßnahmen werden weitreichend gelockert. Aus dem Bundestag, von den Ländern und von Sachverständigen kommt daran viel Kritik.

21.03.2022
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5 Min
Foto: picture-alliance/dpa/Peter Kneffel

Die Maskenpflicht wird nicht gänzlich abgeschafft, aber auf einige ausgewählte Orte, vor allem im Gesundheitswesen, beschränkt.

Vor einem Jahr diskutierten Lokalpolitiker darüber, ob ihre Gesundheitsämter bei 50 Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner noch in der Lage sind, Kontakte nachzuverfolgen. Angesichts immer neuer Rekorde bei dieser Inzidenz von rund 1.700 positiven Tests auf 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche wirkt die Debatte vom Februar 2021 wie eine aus grauer Vorzeit.

Heute gibt es flächendeckend genug Impfstoff, ausreichende Testmöglichkeiten. Wir sind mit einer Mutation des Corona-Virus konfrontiert, die nicht zu einer Überlastung der Intensivstationen führt weil sie vor allem mildere Krankheitsverläufe verursacht. Täglich mehrere hunderttausend Neuinfektionen mit der Omikron-Variante lösen also keine Schockwellen mehr aus. Aber für einen "Freedom Day", wie ihn die FDP einst vorgeschlagen hatte, gibt es aus Sicht der meisten Experten auch keinen Grund.

Länder verärgert über Änderungen

Die Bundesregierung vermied vor vier Wochen zwar tunlichst, von einem "Freedom Day" zu sprechen, als sie ankündigte, dass ab 20. März fast alle Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen sollten. Dennoch war, auch an der öffentlichen Debatte, unschwer zu erkennen, dass sich vor allem die FDP mit ihren Forderungen durchgesetzt hatte. Nicht wenige SPD- und Grünen-Politiker ließen erkennen, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Unzufrieden reagierten auch die Opposition im Bundestag sowie alle 16 Ministerpräsidenten auf das, was am Freitag vom Bundestag und anschließend auch vom Bundesrat beschlossen wurde. Die Länder hatten nach der Ministerpräsidentenkonferenz, einen Tag vor der Bundestagsdebatte, in einer Protokollnotiz ihren Unmut festgehalten: Die Länder könnten mit der veränderten Rechtsgrundlage nicht schnell genug auf neue Situationen reagieren, das Gesetz enthalte zu viele Unklarheiten.

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Griffige Formulierungen wie "Basisschutz" und "Hotspot-Regelung" im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) (20/958) konnten auch die Sachverständigen in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag nicht überzeugen: Sie forderten, zumindest an einer bundesweiten Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen festzuhalten, und befürchteten einen Flickenteppich an Regelungen in den Ländern. Bei aller Kritik setzte die Ampel-Koalition das neue IfSG in namentlicher Abstimmung mit 364 Ja-Stimmen bei 277 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen durch.

Basisschutz und Hotspot

Konkret sieht das Gesetz vor, dass die Bundesländer künftig nur noch einige niedrigschwellige Auflagen (Basisschutz) anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Gruppen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Schulen. In Restaurants und Geschäften können die Länder eine Maskenpflicht aber nicht mehr anordnen.

Die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr soll bestehen bleiben, kann jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden. Möglich bleiben ferner Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken und bei Verdacht auf Krankheit oder Ansteckung.

Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage (Hotspot-Regelung) können erweiterte Schutzvorkehrungen beschlossen werden, etwa Maskenpflicht oder Hygienekonzepte. Dafür ist jedoch ein Beschluss des Landesparlaments nötig. Aus Sicht der Ministerpräsidenten ist das viel zu umständlich.

Unklare Rechtsbegriffe

Timo Sorge (CDU) widmete sich in seiner Rede am Freitag ausführlich dieser Kritik aus den Bundesländern und nannte es ein Novum, dass alle 16 Länderchefs in einer Protokollnotiz geschlossen ihr Veto gegen ein Gesetz einlegen. In der Tat sei überhaupt nicht klar, was ein Hotspot genau sei oder was die Formulierung "besonders hohe Neuinfektionen" konkret bedeuten solle. "Es ist ein einziger unklarer Rechtsbegriff. Wir werden über das Gesetz bald wieder diskutieren müssen", sagte er voraus.

Susanne Ferschl (Die Linke) konnte der Hotspot-Regelung ebenfalls nichts Positives abgewinnen. Dies schaffe einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, sagte sie. Sie frage sich, was daran fortschrittlich sein solle, Gesetze im "Schweinsgalopp" durchzusetzen, die handwerklich und inhaltlich so schlecht gemacht seien. Für das Beschließen eines Bonus für Pflegekräfte brauche die Regierung dagegen Monate, kritisierte Ferschl. "Sie schaffen die Maskenpflicht ab, aber diskutieren über eine allgemeine Impfpflicht, die weitaus freiheitseinschränkender ist als Maskentragen." Das sei nicht nachvollziehbar.


„Die Pandemie ist leider nicht vorbei.“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

Christina Baum (AfD) nannte das Gesetz "nichts weiter als eine Beruhigungspille, denn die dort geregelten Maßnahmen können jederzeit nach Lust und Laune aufgehoben werden". Sie nutzte ihre Rede für eine Grundsatzkritik an der Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre. Es habe nie eine Überlastung der Intensivstationen gegeben, es gebe auch keine evidenzbasierten Studien zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Die negativen Auswirkungen auf Kinder wie auf die gesamte Gesellschaft seien dagegen nicht zu übersehen.

Schwerer Kompromiss

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte: "Die Pandemie ist leider nicht vorbei. Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen und sind nicht an dem Punkt, über einen Freedom Day sprechen zu können." Dass auch der Gesundheitsminister sich mehr gewünscht hätte, war unschwer zu erkennen: "Wir sprechen heute über einen schweren Kompromiss, darüber, was wir den Menschen noch zumuten können, die seit langem die Schutzregeln beachten. Wir sprechen aber nicht über einen Kompromiss zwischen dem Team Vorsicht und dem Team Freiheit", sagte Lauterbach. Das Gesetz trage der Tatsache Rechnung, dass derzeit keine Überlastung der Kliniken zu befürchten sei, sagte der Minister.

Für Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) ist der Gesetzentwurf ebenfalls ein Kompromiss. "Aus meiner Sicht als Ärztin und aus Sicht meiner Fraktion braucht es für einen guten Infektionsschutz mehr als das, was wir hier heute debattieren", betonte sie. So wäre eine weitergehende bundesweite Regelung zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen gut gewesen. Auf die Länder komme nun eine große Herausforderung zu.

Lukas Köhler (FDP) betonte, es dürften nur solche Freiheitseinschränkungen beschlossen werden, die "absolut notwendig" seien. Einzig und allein die Überlastung der Krankenhäuser sei das Kriterium dafür, nicht mehr nur die Inzidenzen. Das sei zum Anfang der Pandemie anders gewesen und zeige, es sei ein andauernder Lernprozess für alle Beteiligten. Das Gesetz sorge für den nötigen Schutz über die Hotspot-Regelung und es ermögliche andererseits den Menschen, wieder in den normalen Alltag zurückzukehren, sagte Köhler.

Ohne den Gesetzentwurf würden die bisherigen Rechtsgrundlagen ersatzlos wegfallen, dann gäbe es überhaupt keine Schutzmaßnahmen mehr, verteidigte Dirk Wiese (SPD) das Vorhaben. Der Entwurf sei ein "vertretbarer Kompromiss", der verantwortungsvoll mit der aktuellen Lage umgehe und vulnerable Gruppen schütze. Für den Herbst und Winter müsse man vorsorgen, indem man zügig die allgemeine Impfpflicht beschließe.