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Als das Gebäudeenergiegesetz beschlossen wurde, fühlte sich der CDU-Abgeordnete Heilmann überfahren. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage.
Die Opposition ist gut beraten, nicht allzu oft vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, meint Politikwissenschaftler Klaus Stüwe. Wichtig ist es trotzdem.