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Bundesverfassungsgericht prüft Verfahren : Braucht der Bundestag für die Gesetzgebung ein "Tempolimit"?

Als das Gebäudeenergiegesetz beschlossen wurde, fühlte sich der CDU-Abgeordnete Heilmann überfahren. Jetzt verhandelte das Bundesverfassungsgericht über seine Klage.

26.02.2026
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4 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Donnerstag mit dem umstrittenen Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition befasst. Dabei ging es vor Gericht – anders als in der politischen Debatte – nicht um Klimaschutz, sondern um Abgeordnetenrechte. Ann-Kathrin Kaufhold, die neue Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, fasste den Kern der Verhandlung in einer Frage zusammen: „Gibt es ein verfassungsrechtliches Tempolimit für die Beratung von Gesetzentwürfen?“. 

Verhandelt wurde über die Organklage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (auch Heizungsgesetz genannt) im Sommer 2023. Es könnte ein Grundsatzurteil bevorstehen.

Foto: picture alliance/dpa

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte mit seiner Klage die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes kurzfristig gestoppt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob und welche Vorgaben es dem Bundestag machen möchte.

Das Bundesverfassungsgericht hat gewisse Erwartungen geweckt. Im Juli 2023 hat es per einstweiliger Verfügung die Beschlussfassung des Bundestags über das Heizungsgesetz vorläufig verhindert, um den Abgeordneten mehr Zeit zu geben. Statt am 7. Juli 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz erst nach der Sommerpause am 8. September beschlossen. Damals entschied Karlsruhe nur aufgrund einer so genannten Folgenabwägung. Die Rechtsfragen sollen jetzt, fast drei Jahre später, im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Unterschiedliche Wahrnehmungen der beteiligten Abgeordneten

Aus der Sicht von Thomas Heilmann, der dem aktuellen Bundestag nicht mehr angehört, weil er nicht mehr kandidierte, war das Gesetzgebungsverfahren zum alten Heizungsgesetz eine Farce. "Der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Mai 2023 war nur ein Platzhalter. Die Ampel-Regierung sagte selbst, dass es noch große Änderungen geben werde", erinnert sich der CDU-Politiker, der damals in der Opposition war. Erst am 30. Juni habe sich die zerstrittene Ampel-Koalition auf einen neuen Entwurf geeinigt, der ihm am 3. Juli um 17.43 Uhr zugegangen sei. "Wir hatten nur 14 Stunden Zeit bis zur Beschlussfassung im Ausschuss", kritisiert Heilmann.


„Das war ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Kein Gesetzentwurf geht so in den Bundestag rein, wie er herauskommt.“
Nina Scheer (SPD)

Ganz anders erinnert sich die SPD-Abgeordnete Nina Scheer: "Das war ein ganz normales Gesetzgebungsverfahren. Kein Gesetzentwurf geht so in den Bundestag rein, wie er herauskommt." Zwar habe die Koalition nach ihrer Einigung erklärt, der zweite Gesetzentwurf sei ein "Paradigmenwechsel" im Vergleich zum ersten Entwurf und nun werde "das Gesetz vom Kopf auf die Füße gestellt". Doch das sei "nur Rhetorik" gewesen, sagte Scheer in Karlsruhe. Beim Heizungsgesetz habe es sogar mehr Transparenz gegeben als sonst. Denn Mitte Juni hatten die Koalitionsfraktionen ein "Leitplanken-Papier" verteilt, in dem die anstehenden Änderungen, etwa bei der kommunalen Wärmeplanung, angekündigt worden waren.

Thomas Heilmann hat im Juni 2023 mit einer Organklage den Bundestag verklagt. Der Bundestag habe Heilmanns Recht auf parlamentarische Teilhabe verletzt. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob Abgeordnete (insbesondere der Opposition) verlangen können, dass der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren bestimmte Mindestberatungsfristen einhält.

In der Verfassung gibt es keine Mindestberatungszeit für Gesetze

Heilmann geht es also nur um eine bessere Beteiligung der Abgeordneten. Er verlangt keinen Schadensersatz. Er will auch nicht das Heizungsgesetz kippen, das demnächst ohnehin reformiert werden soll. Das Bundesverfassungsgericht ist für Heilmann Klage zuständig, weil grundsätzliche staatsrechtliche Fragen zu klären sind.

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Das Grundgesetz sieht keine ausdrücklichen Vorgaben für das Gesetzgebungsverfahren vor, also auch keine Mindestberatungszeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Ausgestaltung bisher weitgehend dem Bundestag überlassen. 

Das soll auch so bleiben, forderte Rechtsprofessor Heiko Sauer, der den Bundestag in Karlsruhe vertrat. Sauer pochte auf die Geschäftsordnungs-Autonomie des Bundestags und lehnte jede Abwägung mit Abgeordnetenrechten ab. Allenfalls solle das Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchskontrolle vornehmen, um zu verhindern, dass die Regierungsmehrheit mit Verfahrenstricks absichtlich die Opposition ausbootet.

Kläger Heilmann und sein Rechtsbeistand Stefan Korioth hoffen dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Leitbild des "informierten Abgeordneten" festschreibt. Sie pochten auf rechtzeitige Information und genügend Zeit zur Beratung, um eine fundierte Abstimmung über Gesetzentwürfe zu sichern.

Ex-Abgeordneter Heilmann sah keinen Grund für die Eile beim Heizungsgesetz

Um ein Ausbooten der Opposition sei es beim Heizungsgesetz 2023 nicht gegangen, betonte der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg in Karlsruhe. "Wir wollten das Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschieden, um eine regierungszersetzende Sommerdiskussion zu vermeiden." Die Regeln für eine klimafreundliche Wärmewende waren vor allem zwischen FDP und Grünen sehr umstritten.


„Wir wollten das Heizungsgesetz vor der Sommerpause verabschieden, um eine regierungszersetzende Sommerdiskussion zu vermeiden.“
Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen)

Kläger Heilmann betonte, dass eigentlich keine Eile bestand. Das Gebäudeenergiegesetz sollte erst zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten. Die geplante Hauruck-Aktion vor der Sommerpause sei also nicht sachlich begründet gewesen. Das sah Bundestags-Vertreter Heiko Sauer allerdings anders. "Die Hauseigentümer wollten doch wissen, welche Regeln ab dem nächsten Jahr gelten", auch das sei ein legitimes Interesse gewesen, das die Ampel-Koalition damals im Blick gehabt habe.

Neue Richter im Senat, neue Perspektiven auf die Klage

Heilmann verzichtete darauf, eine generelle Mindestberatungszeit, zum Beispiel fünf Tage, für wichtige Änderungen in Gesetzentwürfen zu fordern. Eine "angemessene" Frist, die im Einzelfall in einem transparenten Verfahren festgelegt wird, genüge ihm. Doch der Disput um das Heizungsgesetz hat gezeigt, wie streitanfällig die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens ist. Da dürfte einige zusätzliche Arbeit auf Karlsruhe zukommen, wenn sie die Rechte der Abgeordneten aufwerten.

Von den acht Verfassungsrichtern des Zweiten Senats zeigte in der Verhandlung allerdings kaum einer Verständnis für Heilmanns Klage. Man fragte sich, wie es 2023 eigentlich zu der einstweiligen Anordnung kam, mit der das Heizungsgesetz zunächst gestoppt wurde. Der Beschluss wurde damals mit fünf zu zwei Richterstimmen gefasst (ein Richter war erkrankt). Doch seitdem endete die Amtszeit von vier Richtern und Richterinnen, so dass der Senat nun ganz anders zusammengesetzt ist.

Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.

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