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Regierung kann Vermögensgegenstände von Energieunternehmen unter staatliche Treuhandverwaltung stellen, um Energieversorgung zu gewährleisten.
Im Ernstfall will die Bundesregierung mehr Eingriffsmöglichkeiten bei treuhänderisch verwalteten Unternehmen. Dazu hat die Koalition einen Gesetzentwurf vorgelegt
Laufzeitverlängerungen und Ängste vor Versorgungslücken prägen in vielen europäischen Ländern den Ausstiegsprozess.