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Aus Plenum und Ausschüssen : Wehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt

21.06.2010
2023-08-30T11:25:59.7200Z
3 Min

Verteidigung

Der Wehrdienst und der Zivildienst in Deutschland werden von derzeit neun auf sechs Monate verkürzt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, den Zivildienst zukünftig auf ein Jahr freiwillig zu verlängern. Der Bundestag verabschiedete das Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/1953) in namentlicher Abstimmung mit 303 gegen 248 Stimmen bei einer Enthaltung. Geschlossen gegen den Gesetzentwurf stimmten die drei Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Damit verkürzt Deutschland die Wehrpflicht zum fünften Mal seit 1972. Damals hatte die Dienstzeit noch 18 Monate betragen.

Das neue Gesetz wird zwar erst am 1. Dezember diesen Jahres in Kraft treten, allerdings gilt die verkürzte Dienstzeit infolge einer Übergangsregelung bereits ab dem 1. Juli. Für junge Männer, die zu diesem Zeitpunkt einberufen werden, endet die Dienstzeit vorzeitig am 31. Dezember. Sie können allerdings freiwillig die vollen neun Monate ableisten.

Ab dem 1. Dezember können sich Zivildienstleistende dann freiwillig für drei bis sechs Monate länger verpflichten. Sie können diese Verlängerung frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beantragen. Damit will die Regierungskoalition verhindern, dass Zivildienststellen eine freiwillige Verlängerung zur Bedingung für die Vergabe eines Platzes machen. Zudem können Zivildienstleistende ihre freiwillige Weiterverpflichtung jederzeit wieder rückgängig machen. Das Bundesfamilienministerium rechnet damit, dass rund 30 Prozent aller Zivildienstleistenden freiwillig verlängern werden. Im Jahr 2009 haben 90.555 jungen Männer Zivildienst geleistet. Wehrdienstleistende können sich bereits heute freiwillig auf 23 Monate bei der Bundeswehr verpflichten. Im vergangenen Jahr wurden 68.300 Wehrdienstleistende einberufen, den neunmonatigen Grundwehrdienst haben 34.771 abgeleistet. Der Rest verpflichtete sich freiwillig länger oder schlug eine Karriere als Zeit- oder Berufssoldaten ein.

Die Oppositionsfraktionen erneuerten in der abschließenden Lesung des Wehrrechtsänderungsgesetzes am vergangenen Donnerstag ihre Kritik an der Regierungskoalition. Die Verkürzung von Wehr- und Zivildienst sei ein "fauler Kompromiss" zwischen CDU/CSU und der FDP, die den Wehrdienst eigentlich aussetzen wollten. Dem Gesetz "liegt also keine fachliche, geschweige denn eine verteidigungspolitische Grundlage zugrunde", bemängelte Sönke Rix (SPD). Gleichzeitig werde selbst in der Union inzwischen offen über eine Aussetzung der Wehrpflicht diskutiert.

Inhaltsgleiche Vorwürfe waren auch aus den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu vernehmen. Sie forderten die Bundesregierung erneut auf, die Wehrpflicht abzuschaffen beziehungsweise auszusetzen. Ihre Anträge (17/1736, 17/1431) wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Grünen scheiterten ebenfalls mit dem Ansinnen, die Regierung zu verpflichten, bis Anfang September ein "schlüssiges, tragfähiges sicherheitspolitisches Konzept vorzulegen, mit dem die Bundeswehr ihren Auftrag ohne Rückgriff auf die Wehrpflicht erfüllen kann". Der entsprechende Entschließungsantrag wurde in namentlicher Abstimmung mit 310 gegen 111 Stimmen bei 132 Enthaltungen abgelehnt.

Den Vorwürfen aus den Reihen der Oppositionsfraktionen hielt der Unionsabegordnete Markus Grübel entgegen, dass die Verkürzung des Wehrdienstes sich durch die "aktuell günstige Sicherheitslage in Europa" begründet sei. Auch in sechs Monaten könnten Wehrdienstleistende die militärischen Grundfertigkeiten erlernen. Der FDP-Parlamentarier Joachim Spatz räumte zwar ein, dass er nicht wisse, ob die Wehrpflicht aufrecht erhalten werde. Wenn die Bundeswehrstruktur-Kommission im Herbst ihre Ergebnisse vorlege, werde man erneut über die Wehrpflicht diskutieren müssen. Aber es sei nicht hinnehmbar, dass bis dahin die Dienstzeit weiterhin bei neun Monate belassen werde.