Kurz über lang arbeiten
ARBEIT Der Bundestag verlängert die Kurzarbeiter-Subvention
"Gestern beim Fußball waren andere besser als wir", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe (CDU), am vergangenen Donnerstag im Plenum, "aber wenn man die Lage auf dem Arbeitsmarkt sieht, muss man sagen: Seit Monaten ist niemand in Europa besser als wir." Seit Monaten sei Deutschland der einzige EU-Staat, in dem die Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich sinke.
Das "deutsche Jobwunder", wie es im Ausland häufig genannt wird, hat viel mit den Sonderregeln zur Kurzarbeit zu tun - darin sind sich alle Fraktionen einig. Nun werden diese Bedingungen für das Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis März 2012 verlängert. Mit den Stimmen von Union und FDP beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag das so genannte Beschäftigungschancengesetz, mit dem die schwarz-gelbe Koalition den zarten Wirtschaftsaufschwung unterstützen will. Neben der Subventionierung der Arbeitszeitverkürzung enthält das Gesetz die Verlängerung einiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente, die eigentlich Ende diesen Jahres ausgelaufen wären.
Seit der Wirtschaftskrise erstattet die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitgebern die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an weiter vollständig, in den ersten sechs Monaten zur Hälfte. Die Subvention wäre ursprünglich Ende 2010 ausgelaufen.
Die Förderung von Arbeitnehmern im Alter von mindestens 45 Jahren, der Eingliederungsgutschein für Ältere sowie die Entgeltsicherung für Arbeitnehmer über 50 Jahren wurden ebenfalls verlängert - in diesen Fällen um ein Jahr. Bis 2013 gilt nun auch der Ausbildungsbonus bei Insolvenz. Dieser ist für Jugendliche gedacht, deren Ausbildungsbetrieb insolvent wird und die damit ihre Lehre in einem anderen Unternehmen fortsetzen können. Um drei Jahre verlängert wurde die erweiterte Berufsorientierung für Jugendliche.
Mit dem Beschäftigungschancengesetz verlängerte Schwarz-Gelb auch die freiwillige Weiterversicherung für Selbständige in der Arbeitslosenversicherung. Mit diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument sollen Arbeitslose zum Schritt in die Selbstständigkeit ermutigt werden. Die Monatsbeiträge für die freiwillige Arbeitslosenversicherung sollen sich bis 2012 jedoch bei gleichbleibenden Leistungen vervierfachen, was von der Opposition heftig kritisiert wurde.