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Aus Plenum und Ausschüssen : Normenkontrolle vertagt

12.07.2010
True 2023-08-30T11:26:00.7200Z
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WIRTSCHAFT

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am vergangenen Mittwoch auf Wunsch der Koalitionsfraktionen die weitere Beratung des von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (17/1954) vertagt. Damit entfiel auch die für Donnerstag geplante abschließende Beratung im Plenum. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Prüfkompetenzen des Normenkontrollrates auszuweiten. Das beim Bundeskanzleramt angesiedelte Gremium soll in Zukunft nicht nur die Bürokratiekosten von Gesetzentwürfen, sondern alle Regelungsfolgen ("Erfüllungsaufwand") prüfen. Dieser Erfüllungsaufwand soll auch bei Gesetzentwürfen, die aus der Mitte des Bundestages kommen, auf Antrag einer Fraktion geprüft werden.

Dagegen hatten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses mehrere Sachverständige Einwände erhoben. Sie sahen unter anderem Probleme im Zusammenhang mit dem freien Mandat der Bundestagsabgeordneten.

Die SPD-Fraktion hatte im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie bereits einen Änderungsantrag eingebracht, in dem Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen werden. Danach soll der Normenkontrollrat nur noch dann Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages prüfen, wenn die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion dies selbst verlangt. Außerdem fordert die SPD-Fraktion eine eindeutige Definition des Begriffes "Erfüllungsaufwand". Nach ihrem Vorschlag soll der Erfüllungsaufwand in dem "direkten messbaren monetären und zeitlichen Aufwand, der Unternehmen , Bürgern sowie der öffentlichen Verwaltung durch die Erfüllung einer bundesrechtlichen Vorschrift entsteht", bestehen. Teilbereiche des Erfüllungsaufwandes seien Informationspflichten und Verwaltungsaufwand, aber nicht Zahlungen wie Steuern und indirekte Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung.