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VOR 20 JAHREN ... : Einigung beim Wahlrecht

26.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
1 Min

31. Juli 1990: Einheitliches Wahlrecht

Am 2. Dezember 1990 wurde mit der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl die Wiedervereinigung vollendet. Zuvor war es Aufgabe der Politik in Ost und West, eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Urnengang zu schaffen. Nach langen Auseinandersetzungen einigte sich die Bonner Regierungskoalition am 31. Juli 1990 auf ein Wahlrecht. Einen Tag später billigten die Regierungsparteien der DDR die Bonner Vereinbarungen.

Einer der Kernpunkte war die Beibehaltung der Fünf-Prozent-Hürde. Um sie zu überwinden, könnten sich aber verschiedene, nicht miteinander konkurrierende Parteien zu "Listenverbindungen" zusammenschließen, erklärte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble. Mit dieser Regelung wollte man kleineren Parteien und besonders den Bürgerrechtsparteien in Ostdeutschland den Einzug in den Bundestag erleichtern. Die westdeutschen Grünen bildeten mit ostdeutschen Bürgerrechtlern von "Bündnis 90" tatsächlich eine gemeinsame Liste.

Am 3. August unterzeichneten Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause den "Wahlvertrag". Doch die Diskussionen um das Wahlrecht waren damit noch nicht beendet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Fünf-Prozent-Regelung gelockert: Bundesrepublik und DDR wurden als getrennte Wahlgebiete behandelt. Parteien mussten nur in einem Gebiet die Fünf-Prozent-Marke überschreiten.

Mithilfe dieser Regelung zog die PDS in den Bundestag ein, obwohl sie bundesweit nur 2,4 Prozent der Stimmen erreicht hatte. Bündnis 90/Die Grünen hingegen scheiterte im Westen und zog nur mit dem ostdeutschen Stimmanteil ins Parlament ein.