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Löschzug gegen Banken-Brände

FiNANZEN Nach den »Bad Banks« plant der Finanzminister das »Brücken-Institut«

26.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
4 Min

Wenn es brennt - das erfährt jeder betroffene Hausbesitzer - wird es sehr teuer. Auch die deutschen Finanzminister mussten zur Löschung der Flächenbrände auf dem Finanzmarkt schon tief in das Staatssäckel greifen. Um 98,6 Milliarden Euro stiegen die Staatsschulden von Bund und Ländern durch die verschiedenen Bankrettungsmaßnahmen, teilte die Regierung in ihrer Antwort (17/1522) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1330) mit. Konkret heißt das: Statt 1.6956,2 Milliarden Euro hätte der deutsche Staat "nur" 1.596,6 Milliarden Euro Schulden, wenn der Handel mit riskanten Papieren unterblieben und Banken wie die inzwischen verstaatlichte "Hypo Real Estate" (HRE) oder Landesbank ennicht ins Schlingern geraten wären. Mit einem Bündel von Gesetzen will die Union/FDP-Koalition die Märkte vor neuen Bränden schützen und die Anleger vor Schaden bewahren.

Beispiel USA

Damit folgt die Berliner Koalition der Regierung der USA, die unter Präsident Barack Obama die umfassendste Finanzreform seit der Großen Depression vor 80 Jahren durch den Kongress brachte und stolz verkündete: "Dank des Gesetzes werden die Amerikaner nie wieder gefragt werden, die Zeche für die Fehler von Wall Street zu zahlen. Von Steuerzahlern finanzierte Rettungen wird es nicht mehr geben." In Deutschland werden die Dinge nüchterner formuliert, etwa vom Finanzministerium: "Es fehlen geeignete Instrumente, um einer Bank, die in eine Schieflage geraten ist, bei der Sanierung oder Abwicklung zu helfen. Das wird sich jetzt ändern", schreibt das Ministerium in der Vorstellung seines Gesetzentwurfs zur Restrukturierung von Banken.

Und ob der deutsche Steuerzahler vor weiteren Belastungen geschützt werden wird - wie Obama seinen Bürgern versprach -, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Vorgesehen ist, dass für systemrelevante Institute im Fall einer besonders schweren Krise ein Reorganisationsverfahren eröffnet werden kann. Dieses Verfahren orientiert sich am heutigen Insolvenzverfahren, schränkt aber die Rechte der Gläubiger ein. Um es in Zweifel gar nicht so weit kommen zu lassen, soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zukunft von Banken frühzeitig Sanierungsschritte fordern und durchsetzen können.

Die BaFin soll außerdem das Recht erhalten, jederzeit bei einer Bank einzugreifen, sobald das Institut ins Schlingern gerät. So soll es der BaFin möglich sein, systemrelevante Teile des Geschäftsbetriebes einer Bank auf andere Banken zu übertragen oder zu diesem Zweck eine staatliche "Brückenbank" ins Leben zu rufen. Die anderen Teile der in Schwierigkeiten geratenen Bank können dann abgewickelt werden.

Zudem sieht der Entwurf die Erhebung einer Bankenabgabe vor, um die Institute an den Kosten künftiger Krisen zu beteiligen. Beteiligen sollen sich alle Banken. Die Höhe der Beiträge soll sich an der Größe des Kreditinstituts undseiner Vernetzung auf den Finanzmärkten orientieren. Das Geld soll in einen Restrukturierungsfonds gehen, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet werden soll.

Regulierung des Grauen Marktes

In Vorbereitung ist auch eine Verbesserung des Anlegerschutzes. So sollen Vorschriften für Wertpapierkauf (anlegergerechte Beratung, Beratungsprotokoll und Offenlegung von Provisionen) auf Produkte des "Grauen Kapitalmarktes" ausgeweitet werden. Zum "Grauen Markt"2 zählen vor allem Anteile an geschlossenen Fonds, die eine lange Laufzeit haben, hohe Einsatzsummen erfordern und bei Bedarf kaum zu veräußern sind. Finanzprodukte sollen in Zukunft mit einem einheitlichen Produktblatt ("Beipackzettel") beschrieben werden müssen. Der Handel mit Anteilen offener Immobilienfonds soll stark eingeschränkt werden. So ist eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren nach dem Kauf solcher Anteile vorgesehen. Im Planungsbuch der Bundesregierung steht eine Neuordnung der deutschen Finanzaufsicht. Ein Datum dafür gibt es noch nicht. Außerdem müssen noch fünf EU-Richtlinien umgesetzt werden, darunter neue Bestimmungen für herkömmliche Investmentfonds.

Vieles schon realisiert

Eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen hat inzwischen den Bundestag passiert, so etwa das Gesetz zum Verbot sogenannter ungedeckter Leerverkäufe (17/1952). Mit dem Gesetz wurden auch Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen aus der Eurozone, die keinen Absicherungszweck haben, untersagt. Mit einem weiteren Gesetz wurden die Verbriefung unsicherer Kredite und deren Verkauf als erstklassiges Wertpapier erschwert und die Eigenkapitalausstattung der Banken verbessert. (17/1720). Überhöhte Bonus-Zahlungen an Banker können begrenzt werden (17/1291, 171457).

Ungewiss ist das Schicksal der von Koalition und Opposition geforderten Finanztransaktionssteuer. Nachdem es auf internationaler Ebene zu keiner Einigung kam, hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) jetzt einen deutsch-französischen Vorstoß auf europäischer Ebene angekündigt.

Begonnen hatten die Gesetzgebungsvorhaben wie Bankenrettung und Eingriffe in die Kapitalmärkte noch vor der letzten Bundestagswahl mit dem 2008 beschlossenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds und die Finanzmarktstabilisierungsanstalt begründet wurden. 2009 folgte das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, das die Verstaatlichung der HRE ermöglichte. Außerdem können Banken faule Wertpapiere in "Bad Banks" auslagern. Anlegerberatung und -entschädigung wurden verbessert, Ratingagenturen einer schärferen Aufsicht unterworfen. Selbst das Pfandbriefrecht wurde modernisiert, um das Emissionsvolumen dieser Wertpapiere wieder zu erhöhen.

Hohe Kosten

Dass trotz aller Rettungs- und Vorbeugemaßnahmen vor weiteren Finanzbränden die Steuerzahler Milliardensummen zur Bankenrettung beizutragen haben, ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/2294) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/2054). Danach betragen die Kreditkosten für die Bankenrettung allein auf der Bundesebene bis 2014 4,4 Milliarden Euro. Denn alle Ausgaben für die Banken wurden über zusätzliche Kredite finanziert, die wiederum von den Banken besorgt wurden.