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Arbeitszimmer wieder absetzbar

01.11.2010
2023-08-30T11:26:08.7200Z
2 Min

finanzen

Die Kosten für häusliche Arbeitszimmer werden in vielen Fällen wieder steuerlich absetzbar, für viele Bundesbürger gibt es sogar rückwirkend Geld vom Finanzamt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition das Jahressteuergesetz (17/2249. 17/3449), mit dem das steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers aufgehoben wird. Künftig können bis zu 1.250 Euro geltend gemacht werden, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", heißt es im Text des Gesetzentwurfs. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007. Die Kosten der rückwirkenden Beseitigung des verfassungswidrigen Zustandes werden mit 800 Millionen Euro angegeben. Die Steuermindereinnahmen durch die Neuregelung sollen sich auf 250 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

»Riestern« gesichert

Ebenfalls neu in den Entwurf eingefügt wurde eine Regelung, wonach Empfänger von Arbeitslosengeld II Riester-Förderung erhalten können. Die Förderung wäre ohne Gesetzesänderung ausgelaufen, weil Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht mehr in der Rentenversicherung pflichtversichert sind und diese Pflichtversicherung Voraussetzung für die Riester-Förderung ist.

Mit einer Gesetzesänderung wurde außerdem klargestellt, dass Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige etwa wegen verspäteter Einkommensteuererstattungen zahlt, steuerpflichtig sind. Allerdings können Nachzahlungszinsen, die Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlen müssen, weiterhin nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Mehrere Oppositionsanträge zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht waren von den Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss zuvor abgelehnt worden. Allerdings stimmten schließlich alle Fraktionen für einen Antrag der Koalition, eingetragene Lebenspartnerschaften beim Erbschaftsteuerrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit Ehen gleichzustellen. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht angemahnt. Auch der Bundestag lehnte mehrere auf die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften der Opposition zielende Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen (17/3468, 17/3469, 17/3470) ab.