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VOR 25 JAHREN ... : Umweltschutz kein Staatsziel

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
1 Min

16. Januar 1986: Antrag gescheitert

Auf Klimakonferenzen tritt die Bundesrepublik für die ehrgeizigsten Pläne ein. Im Lissabon-Vertrag schrieben die EU-Staaten die Bekämpfung des Klimawandels als Ziel vor. Und Angela Merkel wurde von den Medien zur "Klima-Kanzlerin" gekürt. Doch der Umweltschutz hatte hierzulande nicht immer eine solche Lobby: Am 16. Januar 1986 scheiterten die Grünen und die SPD im Bundestag mit dem Vorschlag, den Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Vor allem bei der Union stießen die Gesetzentwürfe zur Grundgesetzänderung auf wenig Gegenliebe.

Zwar sei seine Fraktion "entschlossen, unsere Umwelt vor Zerstörung und unvertretbaren Belastungen sowie schädlichen Eingriffen zu bewahren", betonte Wolfgang Saurin (CDU). Allerdings bedürfe ein "wirksamer Umweltschutz" keiner Verfassungsänderung. Die SPD wollte den Umweltschutz dagegen als Staatszielbestimmung im Grundgesetz festschreiben. Denn bislang gebe es dort keine "normative Richtlinie zur Erhaltung unserer Lebensgrundlage mit verpflichtendem Charakter für alle staatlich Handelnden", erklärte der Sozialdemokrat Hermann Bachmaier. Den Vorschlag der Grünen, ein "Umweltgrundrecht" einzuführen, verteidigte Norbert Mann: Die Umsetzung des Vorstoßes seiner Fraktion sei ein wichtiger Bestandteil, um die "natürlichen Lebensgrundlagen für die heutigen und künftigen Generationen" zu schützen.

Acht Jahre sollten vergehen bis es doch noch zur Grundgesetzänderung zugunsten der Umwelt kam: Seit 1994 ist der deutsche Staat verfassungsmäßiger Umweltschützer.