Vor 40 Jahren : Umweltschutz wird kein Staatsziel
Mitte Januar 1986 scheitern im Bundestag Anträge von SPD und Grünen, den Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern - das sollte noch acht Jahre dauern.
Das Grundgesetz schützt seit 27. Oktober 1994 auch die Umwelt. Ein Antrag von Grünen und SPD lehnte der Bundestag acht Jahre zuvor allerdings noch mehrheitlich ab.
Auf Klimakonferenzen trat die Bundesrepublik oft für die ehrgeizigsten Pläne ein. Im Lissabon-Vertrag schrieben die EU-Staaten die Bekämpfung des Klimawandels als Ziel vor. Und Angela Merkel wurde von den Medien zur "Klima-Kanzlerin" gekürt. Doch der Umweltschutz hatte hierzulande nicht immer eine Lobby: Am 16. Januar 1986 scheiterten die Grünen und die SPD im Bundestag mit dem Vorschlag, den Umweltschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Vor allem bei der Union stießen die Gesetzentwürfe zur Grundgesetzänderung auf wenig Gegenliebe.
Zwar sei seine Fraktion "entschlossen, unsere Umwelt vor Zerstörung und unvertretbaren Belastungen sowie schädlichen Eingriffen zu bewahren", betonte Wolfgang Saurin (CDU). Allerdings bedürfe ein "wirksamer Umweltschutz" keiner Verfassungsänderung. Die SPD wollte den Umweltschutz dagegen als Staatszielbestimmung im Grundgesetz festschreiben.
Grundgesetzänderung erfolgte im Oktober 1994
Denn bislang gebe es dort keine "normative Richtlinie zur Erhaltung unserer Lebensgrundlage mit verpflichtendem Charakter für alle staatlich Handelnden", erklärte der Sozialdemokrat Hermann Bachmaier. Den Vorschlag der Grünen, ein "Umweltgrundrecht" einzuführen, verteidigte Norbert Mann: Die Umsetzung des Vorstoßes seiner Fraktion sei ein wichtiger Bestandteil, um die "natürlichen Lebensgrundlagen für die heutigen und künftigen Generationen" zu schützen.
Acht Jahre sollten vergehen bis es doch noch zur Grundgesetzänderung zugunsten der Umwelt kam: Seit Oktober 1994 ist der deutsche Staat verfassungsmäßiger Umweltschützer.
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