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Endgültiger Abschied vom »Mythos Kohle«

WIRTSCHAFT Bundestag streicht Hoffnungsklausel für die letzten Bergwerke

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
4 Min

Herbert Grönemeyer hat der Steinkohle das letzte musikalische Denkmal gesetzt: "Dein Grubengold hat uns wieder hoch gebracht", heißt es in Grönemeyers legendärem Album "Bochum". In der Ruhrgebietsstadt Bochum gibt es schon lange keine Steinkohlenzeche mehr, sondern nur noch ein Bergwerksmuseum. Am Donnerstag strich der Bundestag die letzte kleine Hoffnung für die traditionsreiche deutsche Steinkohlenförderung und beseitigte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und Grünen bei Stimmenthaltung von SPD und Linken die "Revisionsklausel" beim Steinkohlefinanzierungsgesetz. Ab dem Jahr 2018, das ist nun gewiss, bleibt das Grubengold unten.

Neubewertung verlangt

Mehrere Sachverständige hatten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am vergangenen Montag eine Neubewertung der Rolle der Steinkohle bei der Energieerzeugung gefordert und auch die Möglichkeit einer verlängerten Förderung in Deutschland in den noch verbliebenen fünf Zechen ins Gespräch gebracht. "Kurz- und mittelfristig dürfte bei einem stark verringerten Beitrag der Kernenergie kaum ein Weg an der Steinkohle vorbei führen", sagte Professor Franz-Josef Wodopia vom Gesamtverband Steinkohle.

Anlass der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (17/4805, 17/5511). Damit soll der für 2018 beschlossene Ausstieg aus der subventionierten Steinkohlenförderung nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Zur Begründung heißt es, die EU-Kommission erlaube nur noch zwei Arten von Beihilfen: Beihilfen für außergewöhnliche Kosten (insbesondere Altlasten) und Stilllegungsbeihilfen. Diese Stilllegungsbeihilfen dürfen nach Angaben der Bundesregierung nur in Verbindung mit einem definitiven Stilllegungsplan gewährt werden. Wenn das Bergewerk nicht zum geplanten Termin stillgelegt werde, seien die Beihilfen zurückzufordern. Es geht um viel Geld: Das Steinkohlefinanzierungsgesetz sieht für die Jahre von 2009 bis 2019 Finanzplafonds von insgesamt 12,4 Milliarden Euro vor. Finanziert werden sollen mit diesen Mitteln der Absatz der letzten deutschen Steinkohle und Aufwendungen der Bergbauunternehmen infolge der dauerhaften Stilllegungen.

Das Gesetz enthielt bisher eine Revisionsklausel. Danach hätte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht vorlegen müssen, aufgrund dessen der Bundestag den Ausstiegsbeschluss von 2007 überprüfen sollte. Diese Klausel wurde nunmehr gestrichen. Ein letzter Versuch der SPD-Fraktion, per Antrag die Bundesregierung aufzufordern, mit der EU Gespräche zu führen, "um Wege zu finden, einen subventionsfreien Steinkohlebergbau nach 2018 zu ermöglichen", scheiterte.

Kraftwerke laufen weiter

Thomas Prinz vom Bergwerk "Auguste Victoria" in Marl (Nordrhein-Westfalen) erklärte, mit dem Ende der heimischen Förderung werde nicht ein Kohlekraftwerk abgeschaltet, sondern nur heimische Kohle durch billige Importkohle ersetzt. Prinz sagte, die Kohlewirtschaft beschäftige allein in Nordrhein-Westfalen mehr als 15.000 Menschen. Nur wenn es bei einem Sockel- oder Referenzbergbau bleibe, könne der hochmoderne Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland erhalten bleiben. Der ganze Bereich des Bergbau-Maschinenbaus "würde bei dem prognostizierten Ausstieg aus der Steinkohleförderung in 2018 komplett verschwinden", warnte Prinz. Wie Prinz kritisierte auch Klaus Bartels von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie die Subventions-Rückforderungsregelungen für den Fall, dass Bergwerke länger betrieben würden. Es gehe der Gewerkschaft nicht um neue Subventionen, sondern um die politische Förderung eines subventionsfreien Bergbaus in Deutschland.

Nach Angaben von Wodopia ist die Steinkohle nach wie vor ein bedeutender Energieträger und hatte 2010 einen Anteil am inländischen Primärenergieverbrauch von 12,1 Prozent. Damit sei die Steinkohle die Nummer 3 nach Mineralöl (33,6 Prozent) und Erdgas (21,8 Prozent), aber vor Kernenergie (10 Prozent), Braunkohle (10,7) und erneuerbaren Energien (9,4). Im Energiemix der Stromerzeugung habe die Steinkohle mit einem Anteil von 18,7 Prozent ebenfalls den dritten Rang. Die heimische Steinkohle habe 23 Prozent des inländischen Verbrauchs decken können. Die für die Regierung erstellten Energieszenarien würden eine Halbierung des Verbrauchs bis 2020 vorsehen. Angesichts der zunächst temporären Stilllegung älterer Kernkraftwerke werde der notwendige Ausgleich aber zunächst über die Leistungsreserve der bestehenden fossil befeuerten Kraftwerke geleistet. Durch den vermehrten Einsatz von Steinkohle, den Wodopia allein für die drei Monate des Moratoriums auf 3 bis 4 Millionen Tonnen bezifferte, könnten Engpässe für die inländische Stromerzeugung vermieden werden.

Christoph von Donat (Kanzlei Müller-Wrede & Partner) sagte, es mache angesichts der von der EU geschaffenen Lage wenig Sinn, wenn sich der Bundestag 2012 einen Bericht der Bundesregierung vorlegen lasse, um die Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus zum Jahr 2018 zu überprüfen. "Der Bundestag wird keine echte Entscheidungsfreiheit haben", schrieb von Donat in seiner Stellungnahme. In der Stellungnahme von Jan Voßwinkel vom Centrum für Europäische Politik hieß es, es sei nicht erkennbar, dass man für die energiepolitischen Ziele Deutschlands die heimische Steinkohle subventionieren müsse. Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung unterstützte den Gesetzentwurf und die von der Bundesregierung formulierte Auffassung, dass "der heimische Steinkohlebergbau angesichts der weltweit gut verfügbaren Steinkohlevorräte und angesichts des bereits jetzt geringen Anteils einheimischer Steinkohle am deutschen Energiemix keinen Zugewinn an Versorgungssicherheit schaffen" könne. Der Landesverband Bergbau-Betroffener in Nordrhein-Westfalen begrüßte die Streichung der Revisionsklausel: "Es ist Zeit, sich endgültig vom Mythos Steinkohle zu verabschieden."