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VOR 60 JAHREN ... : Start der Planwirtschaft

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
1 Min

1. November 1951: Fünfjahresplan

Es war die endgültige Einführung der Planwirtschaft in der DDR: Am 1. November 1951 beschloss die Volkskammer das "Gesetz über den Fünfjahresplan (1951-1955)" und zementierte damit die Planungen, deren Grundzüge Generalsekretär Walter Ulbricht bereits im Juli 1950, auf dem dritten Parteitag der SED, verkündet hatte und die schon seit dem Januar 1951 umgesetzt werden sollten.

Der erste Fünfjahresplan, der auf einen Zweijahresplan für den Zeitraum 1949/50 folgte, sollte für die Unabhängigkeit der DDR von der Industrie der Bundesrepublik sorgen und das Land zum "Anziehungspunkt für die Werktätigen ganz Deutschlands" machen. Außerdem gliederte sich die DDR damit in den "Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe der Ostblockstaaten" ein. Konkret sah der Plan vor, die Industrieproduktion fast zu verdoppeln. Doch die Ziele waren zu hoch gesteckt und mussten alljährlich revidiert werden. Auf politischer Ebene verfügte man in dem Fünfjahresplan, die Volkseigenen Betriebe (VEB) dem Industrieministerium zu unterstellen und die Deutsche Notenbank zur Staatsbank der DDR zu erheben. Zudem kündigte Ministerpräsident Otto Grotewohl die Wandlung der SED zu einer "Kampforganisation" an, in deren Zuge der Parteivorstand durch das Zentralkomitee abgelöst wurde. Damit hatte man die Entwicklung zu einer Kaderpartei nach sowjetisch-stalinistischem Vorbild abgeschlossen.

Wirtschaftlich blieb auch der zweite Fünfjahresplan (1956-1960) erfolglos. Er wurde erst 1958 verabschiedet und schon 1959 durch einen Siebenjahresplan abgelöst, dessen ökonomische Ziele ebenfalls weit verfehlt wurden.