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»Girokonto für jedermann« gefragt

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

FINANZEN

Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bunderegierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann (17/8312) ist jedoch von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt. Sie habe weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsverkehr.

Die Zahl der Girokonten für jedermann habe über die Jahre hinweg kontinuierlich zugenommen, berichtet die Regierung unter Berufung auf Zahlen der Kreditwirtschaft. Seien Ende 2005 noch rund 1,9 Millionen dieser Konten geführt worden, so habe sich die Zahl bis Ende 2010 auf 2,6 Millionen erhöht.

Zudem gab es Ende Juni 2011 457.021 Pfändungsschutzkonten. Jeder Inhaber eines Girokontos kann sein Konto in einen Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Damit besteht Pfändungsschutz bis zur Höhe von 1.028,89 Euro, der sich bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen noch erhöhen kann. Beim Konto für jedermann besteht dieser Pfändungsschutz nicht. Nach Angaben der Bundesregierung liegen der Kreditwirtschaft keine Angaben zum durchschnittlichen Entgelt für diese Konten vor. Sie verweist jedoch auf Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband über eine "Flut von Beschwerden" über hohe Kontoführungsgebühren von bis zu 27 Euro monatlich.

Genau wie die Bundesregierung kritisiert auch die SPD-Fraktion die Banken: "Nach über 15 Jahren ist die deutsche Kreditwirtschaft weiterhin nicht bereit, allen Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten", heißt es in einem Antrag (17/7823). Hunderttausende würden in Deutschland kein Girokonto erhalten. Die Fraktion fordert daher eine gesetzliche Pflicht für die Banken, solche Konten anzubieten.