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Ihr Kinderlein kommet...

BETREUUNGSGELD Die Opposition lehnt es kategorisch ab. Auch in der Koalition regt sich Widerstand

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
3 Min

Miriam Gruß, familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, machte keinen Hehl daraus, dass sie vom geplanten Betreuungsgeld wenig hält. Und damit ganz bewusst dem Kurs der Koalition in dieser Frage nicht folgen will. "Man kann ein Amt verlieren, man kann ein Mandat verlieren, aber nicht seine Überzeugung", sagte Gruß am vergangenen Donnerstag in der Debatte zum Betreuungsgeld. Der Bundestag debattierte über Anträge der SPD (17/6088) und von Bündnis90/Die Grünen (17/9165), in denen die Fraktionen die Bundesregierung auffordern, auf die Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes zu verzichten. Zudem beriet das Plenum über einen Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Achten Sozialgesetzbuches (17/1579), der ebenfalls einen Verzicht auf das Betreuungsgeld vorsieht.

Miriam Gruß steht mit ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Betreuungsgeld, auf das sich Union und FDP vor allem auf Wunsch der CSU in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hatten, nicht allein bei den Liberalen. Auch ihre Fraktionskollegin Sibylle Laurischk, Vorsitzende des Familienausschusses, sieht die Koalition an diesem Punkt auf dem falschen Weg. Nach ihrer Meinung setzt es "falsche Anreize". Die beiden Parlamentarierinnen kritisieren wie andere auch, dass bislang kein konkretes Konzept vorliegt. Bislang sei nur geplant, dass Familien, die ihre Kinder nicht in eine Krippe geben, ab 2013 zunächst monatlich 100 Euro ab dem zweiten Lebensjahr und ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes erhalten sollen. Zudem sei es fraglich, ob das Betreuungsgeld verfassungskonform sei.

Konsequent enthielten sich Gruß und Laurischk und drei weitere FDP-Abgeordnete in der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Grünen, den der Bundestag mit 297 gegen 232 Stimmen ablehnte. Auch vier Parlamentarier aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion enthielten sich und der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin stimmte sogar für den grünen Gesetzentwurf. Ebenfalls abgelehnt wurde in einfacher Abstimmung der SPD-Antrag. Der Grünen-Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Die Kritiker des Betreuungsgeldes in allen Fraktionen des Bundestages bemängeln vor allem zwei Punkte: Zum einen wiederspreche es dem Ziel, die Berufstätigkeit von Frauen zu fördern. Zum anderen konterkarriere es das Bestreben, Kindern aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien größere Chancen in Erziehung und Bildung zu bieten. Sie plädieren deshalb für den Ausbau von Kindertagesstätten.

Nicht nur im Parlament stößt das Betreuungsgeld auf Kritik. Katja Dörner (Grüne) zählte im Plenum die Liste der Gegner auf: sie reiche vom Kinderschutzbund, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter und Pro Familie über die Gewerkschaften bis hin zu den Arbeitgeberverbänden und der Industrie- und Handelskammer. Selbst die Kirchen würden nicht für das Betreuungsgeld kämpfen, argumentierte Dörner.

Finanzierung

Die Kritik der Opposition entzündet sich auch an den Kosten und der Finanzierung. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei vor der CSU eingeknickt und habe grünes Licht für das "unsinnige Betreuungsgeld" gegeben, schimpfte die SPD-Abgeordnete Caren Marks. Im Jahr 2013 wolle die Koalition 400 Millionen dafür ausgegeben, 2014 bereits 1,2 Milliarden Euro. Die Gegenfinanzierung sei jedoch "völlig unklar". "Solide, verantwortungsvolle Haushaltspolitik geht anders", bemängelte Marks.

Drastisch fiel auch die Kritik von Diana Golze von der Fraktion Die Linke an der Regierung aus: "Ich finde es wirklich krass, dass Sie es nicht fertigbekommen, 75 Millionen Euro für eine Transfergesellschaft für Schlecker-Verkäuferinnen zusammenzubekommen, aber 1,2 Milliarden Euro für diesen familien- und frauenpolitischen Schwachsinn ausgeben wollen."

Für die Union verteidigte der Abgeordnete Norbert Geis (CSU) das Betreuungsgeld in der sehr emotional geführten Debatte. Es sei die Aufgabe der Eltern, darüber zu entscheiden, wie sie ihr Kind erziehen. "Darüber darf der Staat nicht entscheiden", argumentierte Geis. Deshalb müsse den Eltern die Wahlfreiheit gelassen werden, ob sie ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben wollen oder lieber selbst daheim erziehen. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10. November 1998 festgelegt. "Es hat gesagt: Wenn sich eine Frau dazu entschließt, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, daheim zu bleiben, und daheim ihr Kind zu erziehen, hat der Staat die Verpflichtung, diese Frau zu unterstützen", sagte er. Dieser Verpflichtung wolle die Koalition nachkommen. Geis beteuerte zugleich: "Wir wollen auf der anderen Seite, dass die Frau, die ihre Erwerbstätigkeit nicht unterbrechen will, ihr Kind in die Kita geben kann."