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Kleinere und effizientere Truppe

30.04.2012
2023-08-30T12:17:30.7200Z
2 Min

VERTEIDIGUNG

Die Reform der Bundeswehr steht vor ihrer letzten parlamentarischen Hürde. Am vergangenen Donnerstag beriet der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (17/9340). Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf begrüßten, meldete die Opposition Nachbesserungsbedarf an.

Mit dem Gesetz sollen die personalrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den Umfang der Streitkräfte in den kommenden Jahren auf bis zu 185.000 Soldaten zu verkleinern. In Zukunft soll sich die Truppe aus bis zu 170.000 Berufs- und Zeitsoldaten sowie bis zu 15.000 freiwilligen Wehrdienstleistenden zusammensetzen. Zudem soll die Zahl der Haushaltsstellen für das Zivilpersonal auf 55.000 gesenkt werden. Die personelle Neuausrichtung umfasst neben der Reduzierung zugleich eine Verjüngung der Truppe und eine Anpassung an die Erfordernisse von Auslandseinsätzen.

Um den Personalabbau möglichst schnell und sozialverträglich zu gestalten, will die Regierung für Berufssoldaten und Beamte andere Verwendungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst suchen. Im Fall einer einer damit verbundenen niedrigeren Besoldung sollen Ausgleichszahlungen geleistet werden. Ebenso soll eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand und die Umwandlung von Dienstverhältnissen vom Berufs- zum Zeitsoldat ermöglicht werden. Auch für diese Fälle sind Ausgleichszahlungen vorgesehen. Um für die Streitkräfte zugleich genügend Nachwuchs zu gewinnen, will die Regierung jüngeren Zeitsoldaten eine Verpflichtungsprämie zahlen. Zudem soll der Dienst in der Bundeswehr durch Verbesserungen bei der Kinderbetreuung und bei der Berufsförderung attraktiver gestaltet werden.

Die jährlichen Kosten für den Personalumbau werden nach Regierungsangaben von rund 75 Millionen Euro im laufenden Jahr auf 303 Millionen Euro im Jahr 2017 steigen.