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Rückenwind aus Dresden

EXTREMISMUSKLAUSEL Opposition fordert Streichung

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

Die Oppositionsfraktionen haben ihre Forderung an die Bundesregierung erneuert, die sogenannte Extremismusklausel aus den Richtlinien der Bundesprogramme gegen Extremismus zu streichen und die Vergabe von Fördergelder nicht länger an die Unterzeichnung der Erklärung zu knüpfen. Den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/9558) debattierte der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung und überwies ihn zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Die seit Monaten umstrittene Klausel verpflichtet Initiativen, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen und eine entsprechende Erklärung auch für alle Partner, mit denen sie zusammenarbeitet, abzugeben.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen berufen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden, das Teile dieser Klausel für rechtswidrig erklärt hat. Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Pirna hatte gegen die Klausel geklagt, die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) im vergangenen Jahr für die Bundesprogramme "Toleranz fördern -Kompetenz stärken", "Initiative Demokratie stärken" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" eingeführt hatte. Nach Ansicht der Dresdner Richter ist die Klausel jedoch an einigen Stellen zu ungenau formuliert. Es sei unklar, wer etwa Partner einer Initiative sei und welches Verhalten vom Empfänger der Fördergelder konkret verlangt werde. Da das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils eine Berufung zugelassen hat, geht das Verfahren jetzt allerdings vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in die nächste Instanz.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP lehnen die Forderung nach einer Streichung der Klausel ab. Das Gericht habe das geforderte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Ein solches Bekenntnis sei zudem eine Selbstverständlichkeit, wenn eine Initiative Fördergelder des Bundes erhalten wollen, um Projekte zu finanzieren.

Die Oppositionsfraktionen halten dagegen, mit der Extremismusklausel würden Menschen und Initiativen, die sich beispielsweise gegen Rechtsextremismus engagieren, unter den Generalverdacht gestellt, sie seien Verfassungsfeinde.