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Mehr Haftung - mehr Kontrolle

PARLAMENTSRECHTE Der Bundestag will Mitspracherechte bei Verträgen auch außerhalb des EU-Rechts gesetzlich verankern

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
4 Min

Für manchen Beobachter mochte es in den vergangenen Wochen so aussehen, als jongliere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit mindestens zehn Bällen: Die Forderung der Opposition nach einem Wachstumspakt, die Wünsche der Bundesländer, das Drängen der Krisenstaaten auf schnelle Hilfen, nicht zuletzt die Sorgen aus den eigenen Reihen vor einem Einstieg in eine "Schuldenunion". Am Ende passten die Dinge unter einen Hut, doch das Votum, mit dem Bundestag und Bundesrat Fiskalpakt und den Rettungsschirm ESM am Freitag auf den Weg brachten, steht unter Vorbehalt: Das letzte Wort für ihr Inkrafttreten haben das Bundesverfassungsgericht und der Bundespräsident.

Tauziehen

Vorausgegangen war der Abstimmung am Freitag ein wochenlanges Tauziehen zwischen Bundesregierung und Opposition. SPD und Grüne hatten gefordert, vom strikten Sparkurs in Europa abzukehren und den Weg für eine Finanztransaktionssteuer und für Investitionsprogramme frei zu machen, um die Wirtschaft in Krisenstaaten anzukurbeln. Mitte Juni hatten sich beide Seiten schließlich auf einen "Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung" geeinigt, dessen Handschrift sich auch in den Beschlüssen vom Brüsseler Gipfel wiederfindet.

Auch die Bundesländer hatten noch Forderungen auf den Tisch gelegt. Sie fürchteten unter anderem, die durch den Fiskalpakt verschärften Verschuldungsgrenzen nicht einhalten zu können. Eine Einigung sieht nun vor, dass der Bund mögliche Strafzahlungen an die EU bei hoher Verschuldung von Ländern und Kommunen übernimmt. Zudem soll der Bund den Ländern beim Kita-Ausbau und der Wiedereingliederung von Schwerbehinderten unter die Arme greifen.

Doch auch wenn damit die letzten Hürden aus dem Weg geräumt worden waren: ESM und Fiskalpakt werden zunächst nicht in Kraft treten. Angesichts angekündigter Klagen gegen beide Verträge hatte das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Joachim Gauck vorsorglich gebeten, von einer Ausfertigung der Gesetze zunächst abzusehen. Unter anderem hatten die Fraktion Die Linke, der Verein "Mehr Demokratie" und die Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Peter Danckert (SPD) angekündigt, das höchste deutsche Gericht anzurufen.

Unterzuckerung

Nicht alle der Kläger lehnen ESM und Fiskalpakt per se ab, der Tenor ist jedoch gleich: der Integrationsschritt hin zu einer Fiskalunion könnte so groß sein, dass dafür der Rahmen des Grundgesetzes womöglich nicht mehr ausreicht. Und: Der Bundestag gebe nationale Souveränitätsrechte an die europäischen Ebene ab, obwohl dort das Institutionsgefüge sozusagen demokratisch noch erheblich unterzuckert sei.

So müsste aus Sicht der Kritiker zum Beispiel die Frage beantwortet werden, wer die Brüsseler Haushaltskontrolleure in einer künftigen Fiskalunion eigentlich kontrolliert: Dem Europaparlament jedenfalls ist diese Rolle noch nicht zugedacht. Seinem Präsidenten Martin Schulz (SPD) wurde in den Verhandlungen zum Fiskalpakt der Katzentisch zugewiesen. Und die Verantwortlichen beim ESM, einer Zweckgemeinschaft luxemburgischen Rechts, müssen weder dem EU-Parlament noch den nationalen Volksvertretungen Rede und Antwort stehen.

Wie eine weitere europäische Vertiefung demokratisch legitimiert ist, steht und fällt also immer noch mit den nationalen Parlamenten. Und genau in diesem Punkt hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt am 19. Juni deutliche Worte gefunden: Die Richter hatten nach einer Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen festgestellt, "dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag sowohl im Hinblick auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als auch hinsichtlich der Vereinbarung des Euro-Plus-Paktes in seinen Unterrichtungsrechten" nach Artikel 23 des Grundgesetzes verletzt habe. Im Kern fordern die Richter, dass der Bundestag auch bei Euro-Rettungsmaßnahmen außerhalb der EU-Verträge eingebunden werden muss, "wenn diese in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen".

Informationspflichten

Die Bundesregierung muss also die Abgeordneten über die Entscheidungen wie der Euro-Gruppe der Finanzminister oder den regelmäßigen Euro-Gipfeln der Staats- und Regierungschefs nicht nur mündlich, sondern "grundsätzlich schriftlich" unterrichten, und zwar "umfassend" und zum "frühestmöglichen Zeitpunkt". Dazu gehöre auch, dass der Bundestag nicht "mit einem anschließend beratenen oder sogar bereits beschlossenen Vertragstext" abgespeist wird.

Mit diesem Urteil im Rücken wollten die Fraktionen der Grünen und der SPD mit jeweils eigenen Anträgen am vergangenen Freitag ursprünglich dafür sorgen, dass das EUZBBG-Gesetz (Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union) möglichst rasch erweitert wird. Das Vorhaben wird nun allerdings auf die Zeit nach der Sommerpause vertagt.

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag (17/10152), der am Freitag angenommen wurde, betonen Union, FDP, SPD und Grüne jedoch, dass bestehende Gesetze zur Mitwirkung der Legislative "im Lichte des Urteils vom 19. Juni" anzuwenden seien. Bis Ende des Jahres wollen die Fraktionen laut Antrag die bestehenden Gesetze zur Mitwirkung des Bundestages überarbeiten und verabschieden.