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Linke schützt Mittelstand

WIRTSCHAFT Scheinselbstständigkeit soll begrenzt werden

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
2 Min

Die Handwerksnovelle von 2004 soll einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesenen Antrag (17/9221) auf, die dafür notwendigen Daten zu erheben. Mit der Handwerksnovelle war die Meisterpflicht als Voraussetzung zur selbstständigen Berufsausübung in 53 Gewerken aufgehoben worden. Seitdem müssten Handwerker der zulassungsfrei gewordenen Gewerke nicht einmal eine Berufsausbildung vorweisen, um sich selbstständig machen zu dürfen. Mit der Überprüfung (Evaluierung) sollen unter anderem Erkenntnisse über Ausbildungsleistungen, Umsätze, Löhne, Tarifbindungen und die Qualität der erbrachten Leistungen gewonnen werden.

Als Beispiel für eine Folge der Novelle verweist die Linksfraktion auf das Fliesenlegerhandwerk, in dem die Notwendigkeit einer Mindestqualifikation weggefallen sei. Danach sei die Zahl der eingetragenen Betriebe von 25.545 (2005) auf 59.352 (2009) stark angestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten jedoch gesunken. Die Linksfraktion verweist auf Gewerkschaftsäußerungen, wonach dies ein "starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit" sei. Außerdem sei der Anteil der Handwerksbetriebe, die sich an der Ausbildung beteiligen würden, seit Inkrafttreten der Novelle rückläufig.

Gesellenbrief als Zugang

Zu den Forderungen der Linksfraktion gehört der Abbau des Gefälles zwischen meisterpflichtigen und freien Gewerken, indem der Gesellenbrief als Mindestqualifikation für die Selbstständigkeit vorgeschrieben wird.

Ebenfalls überwiesen wurden weitere Anträge der Opposition. So will die Linksfraktion die Handwerkskammern demokratisieren und transparent gestalten (17/9920). Die SPD-Fraktion fordert die Auflegung einer "Mittelstandsanleihe" (17/5229), um den steigenden Liquiditätsbedarf der mittelständischen Wirtschaft zu annehmbaren Konditionen sicherzustellen. Das Kombi-Programm zur Liquiditätssicherung für kleinere und mittlere Unternehmen soll weitergeführt werden.

Außerdem behandelte der Bundestag die Große Anfrage (17/9655) der SPD-Fraktion zum Mittelstand. Darin warnt die Fraktion, die neuen Banken-Regulierungsvorschriften (Basel III) könnten bei pauschaler Anwendung auf klassische Mittelstandsfinanzierer die Stabilität der Finanzierungssituation von kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährden.