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Die Krise besser im Blick

Finanzaufsicht Rolle der Bundesbank wird gestärkt

17.09.2012
2023-08-30T12:17:37.7200Z
3 Min

Eine Ursache der großen Finanzkrise ist unbestritten: Die Warnsysteme hatten versagt, als sich die amerikanische Immobilien-Krise 2008 mach der Pleite von Lehman Brothers auf Europa ausdehnte und hier zum Zusammenbruch etlicher Banken führte. Deutschland blieb nicht außen vor: Mit der "Hypo Real Estate" brach sogar ein Dax-Unternehmen zusammen und musste vom Staat übernommen werden. Auch die Commerzbank musste gestützt werden.

Zahlreiche Maßnahmen waren auf europäischer und nationaler Ebene in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht worden, um die Finanzmärkte zu beruhigen. Produkte wurden reguliert, Banken zum Vorhalten von mehr Eigenkapital veranlasst. Jetzt soll die deutsche Finanzaufsicht gestärkt werden. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040). Der Entwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Dem Gremium sollen Vertreter der Deutschen Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (ohne Stimmrecht) angehören.

Ständige Beobachtung

Mit dem Gesetzentwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie "laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten". Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. "Durch den Ausschuss für Finanzstabilität wird in Fragen der Finanzstabilität ein strukturierter und transparenter Dialog zwischen den für die Beaufsichtigung und Regulierung des deutschen Finanzplatzes maßgeblichen Institutionen geschaffen", heißt es in der Begründung. Weitere geplante Maßnahmen sind Änderungen bei der Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrates und die Einrichtung eines Verbraucherbeirates.

Gerade die Zusammensetzung des BaFin-Verwaltungsrates stieß bei mehreren Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem Entwurf in der vergangenen Woche auf Kritik. So pochte die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, auf ihr Recht, Vertreter in das Gremium entsenden zu können. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die zehn Mandate für die Finanzbranche im Verwaltungsrat auf sechs zu reduzieren und das ausschließliche Bestellungsrecht dem Finanzministerium zu übertragen. Damit würden "den bisherigen Repräsentanten der beaufsichtigten Wirtschaftszweige ihre Mandate im Verwaltungsrat der BaFin de facto künftig entzogen", protestierte die Kreditwirtschaft. Die Versicherungswirtschaft erklärte, da die beaufsichtigten Branchen die BaFin zu 100 Prozent finanzieren würden, sei das vorgesehene Vorschlags- und Anhörungsrecht bei der Besetzung des Gremiums nicht ausreichend. Die Gegenposition vertrat Professor Rudolf Hickel (Universität Bremen): "Den Kontrollierten darf man nicht die Kontrolle der BaFin überlassen."

Mit Blick auf die auf EU-Ebene geplante Schaffung einer europäischen Aufsicht äußerten Bundesbank und BaFin übereinstimmend die Auffassung, es werde noch Jahre dauern, bis man einen einheitlichen Aufsichtsansatz haben werde. Auch Professor Stephan Paul (Ruhr-Universität Bochum) sagte, es werde bis zum 1. Januar 2013 nicht möglich sein, eine einheitliche Aufsicht über mehr als 6.000 Kreditinstitute in Europa zu schaffen.