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VOR 40 JAHREN ... : Ausschuss als Ersatzparlament

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
1 Min

30.10.1972

: Der Name ist irreführend. "Ständiger Ausschuss" nannte das Grundgesetz in Artikel 45 ein Gremium, das "die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zwischen zwei Wahlperioden zu wahren hat". Doch von "ständig" konnte keine Rede sein. Das lag einerseits in der Natur der Sache: In einer laufenden Wahlperiode konnte der Ausschuss gar nicht tagen. Zudem kam er tatsächlich nur ein einziges Mal zusammen: am 30. Oktober 1972.

Die Rolle des Ausschusses war die eines Ersatzparlaments. Bis 1976 endete die Wahlperiode des Bundestages "vier Jahre nach dem ersten Zusammentritt oder mit seiner Auflösung". Demnach gab es bis zur Konstituierung eines neu gewählten Bundestages eine parlamentslose Zeit. Dass es erst 1972 zu einer Sitzung des Ständigen Ausschusses kam, lag wohl daran, dass bis 1969 eine solche Zeit ohne Parlament maximal 28 Tage dauerte - zu kurz für eine Einberufung des Ersatzparlaments. Als aber Willy Brandt (SPD) am 20. September 1972 seine Vertrauensfrage verlor und der Bundestag aufgelöst wurde, dauerte es bis zum 13. Dezember - 82 Tage -, bis ein neues Parlament zusammenkam. Die 27 Mitglieder des Ausschusses (je 13 von SPD und Union, einer von der FDP) beschäftigten sich unter anderem mit einem Bericht des Kanzlers über eine Gipfelkonferenz und diskutierten über "Automatische Schußanlagen an der Zonengrenze". Mit der Grundgesetzänderung 1976 wurde der Ständige Ausschuss überflüssig. Die Wahlperiode des Bundestages endete fortan "mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages" - eine parlamentslose Zeit: ausgeschlossen.