Piwik Webtracking Image

Angriffskriege unter Strafe

03.12.2012
2023-09-19T10:51:14.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes wird erweitert. Künftig soll das Gericht auch über das Verbrechen des Angriffskrieges entscheiden können. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10957), mit dem die Grundlage für die deutsche Ratifikation zu verschiedenen Änderungen im Römischen Statut geschaffen wird. Die Vertragsstaaten hatten sich 2010 in Kampala unter anderem auf eine Normierung des sogenannten "Aggressionstatbestandes" geeinigt. Dies schließe eine wesentliche Lücke der völkerrechtlichen Strafbarkeit, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesregierung. Damit werde ein wichtiger Schritt beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen markiert.

Michael Frieser (CSU) sagte, die Änderungen seien zwar nicht "Abschluss, aber ein bedeutender Schritt zu einer funktionierenden internationalen Strafegerichtsbarkeit". Marina Schuster (FDP) sprach von einem "Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit", der auch dem deutschen Engagement in Kampala zu verdanken sei. Christoph Strässer (SPD) nannte die Neuregelung einen "großen Schritt in Richtung einer starken und effizienten Verrechtlichung der internationalen Beziehungen". Auch Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die überfraktionelle Unterstützung des Gesetzentwurfs "erfreulich", die eigentliche Arbeit stehe mit der Umsetzung in die nationale Rechtsordnung allerdings noch aus.

Jan van Aken (Die Linke) nannte die Einigung einen Erfolg, allerdings mit "fadem Beigeschmack". So sei nicht durchzusetzen gewesen, bereits die Vorbereitung eines Angriffskrieges zum Straftatsbestand zu machen und ihn auch auf Nichtvertragsstaaten wie unter anderem die USA, Russland und China anzuwenden.