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Frauenhäuser benötigen mehr Hilfe

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
2 Min

FAMILIE

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen benötigen eine höhere finanzielle Ausstattung und bessere Rahmenbedingungen. Dies forderten vergangene Woche Vertreterinnen von Frauenhäusern und Beratungsstellen vor dem Familienausschuss in einer öffentlichen Anhörung. Zudem sprachen sie sich mehrheitlich für ein größeres Engagement des Bundes und einheitliche Regelungen für Qualitätsstandards für die Arbeit von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen aus.

In Deutschland existieren derzeit etwa 350 Frauenhäuser und 40 Schutzwohnungen mit 6.000 Plätzen für Frauen und deren Kinder, die Schutz vor beispielsweise häuslicher Gewalt suchen. Hinzu kommen rund 750 Beratungsstellen und Frauennotrufe. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Bundesregierung zur Situation von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen (17/10500) hervor. Zuständig für deren Finanzierung sind neben privaten Trägern vor allem die Bundesländer und Kommunen.

Übereinstimmend zeichneten die geladenen Sachverständigen ein düsteres Bild: Die Hilfsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen entspreche nicht dem tatsächlichen Bedarf. Sowohl bei den Frauenhäusern als auch bei den Beratungsstellen fehle es an personellen und finanziellen Ressourcen. Es bedürfe bundesweiter Regelungen, um "eine bedarfsgerechte Versorgung auf hohem fachlichem Nievau zu gewährleisten", forderte Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Dieser Forderung schloss sich Heike Herold von der Frauenhauskoordinierung e.V. an. Es müsse endlich eine "große Lösung" auf Bundesebene gefunden werden. "Wären die Frauenhäuser Banken, wären sie längst gerettet", fügte sie an.

Wie weit jedoch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Frauenhäuser und Beratungsstellen reicht, ist nicht unumstritten. Ebenso wie die Frage, ob und auf welchem Weg sich der Bund an der Finanzierung beteiligen kann. Die Rechtswissenschaftler Stephan Rixen von der Universität Bayreuth und Margarete Schuler-Harms von der Bundeswehr-Universität Hamburg waren sich zwar einig über die prinzipielle Verantwortung des Bundes für den Schutz der von Gewalt betroffener Frauen. Allerdings sieht Rixen die Aufgabe des Bundes vor allem im Bereich der Koordinierung und des Monitoring angesiedelt. Schuler-Harms hingegen argumentierte, der Bund habe sehr wohl die Möglichkeit, Qualitätskriterien für Frauenhäuser und Beratungsstellen zu formulieren und sich an deren Finanzierung zu beteiligen.