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VOR 40 JAHREN ... : Auf gute Nachbarschaft

17.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
1 Min

21. Dezember 1972: Grundlagenvertrag unterzeichnet

"Bisher hatten wir keine Beziehungen, jetzt werden wir schlechte haben - und das ist der Fortschritt." Allzu optimistisch gab sich Egon Bahr (SPD) nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin nicht. Kein Wunder, wusste der Bundesminister für besondere Aufgaben doch, dass das Abkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR voller Kompromisse war: Während Bonn den Alleinvertretungsanspruch aufgab, verpasste die DDR ihr Ziel nach völkerrechtlicher Anerkennung. Statt Botschaften sollte es nur "Ständige Vertretungen" in Bonn und Ost-Berlin geben. Außerdem blieb es gegen den Willen der DDR dabei, dass jedem Deutschen Bürgerrecht in der Bundesrepublik zustand. Dennoch gilt der Grundlagenvertrag als Wendepunkt des deutsch-deutschen Verhältnisses. Beide Staaten einigten sich auf "gutnachbarliche Beziehungen", vereinbarten "im Zuge der Normalisierung" Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Verkehr sowie im Post- und Fernmeldewesen und schrieben fest, einen Antrag auf Aufnahme in die Vereinten Nationen zu stellen. Unterdessen lehnte die CDU/CSU-Opposition im Bundestag den Grundlagenvertrag ab. Der Vertrag legitimiere "ein Unrechtssystem und eine unmenschliche Grenze", argumentierte sie. Trotzdem stimmte der Bundestag dem Abkommen am 11. Mai 1973 zu. Im Juli wies das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den Vertrag zwar ab, forderte aber, am Wiedervereinigungsgebot festzuhalten.