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VOR 35 JAHREN ... : Gesetz gegen Terror

04.02.2013
2023-08-30T12:23:52.7200Z
1 Min

16.2.1978: Anti-Terror-Gesetz verabschiedet

Wenn heute von Anti-Terror-Gesetzen die Rede ist, denkt man an die Sicherheitspakete, die der Bundestag nach den 9/11-Anschlägen verabschiedete und die die Politik bis heute beschäftigen: Aktuell prüft man, ob die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung reformiert werden muss. Doch schon vor 2001 stand der Terrorismus auf der Parlamentsagenda - in den 70er Jahren, als die RAF das Land in Atem hielt. Am 2. Februar 1978 verabschiedete der Bundestag das sogenannte zweite Anti-Terror-Gesetz.

Ende 1974, kurz vor dem Prozess gegen die RAF-Anführer der ersten Generation, schnürte man ein erstes Anti-Terror-Paket, das eine Verschärfung des Strafverfahrensrechts mit sich brachte. Unter anderem ermöglichte es, Verteidiger von Verfahren auszuschließen, wenn Verdacht auf Tatbeteiligung bestand. 1976 wurde zudem die Bildung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe gestellt. Auf dem Höhepunkt des RAF-Terrors im Herbst 1977 kam das Kontaktsperregesetz hinzu. Das zweite Anti-Terror-Gesetz von 1978 erweiterte schließlich die Befugnisse der Polizei bei der Fahndung nach Terroristen. Verteidiger mussten fortan durch eine Scheibe von ihren Mandanten getrennt sein. Wie heute sorgten auch damals die Anti-Terror-Gesetze für Kontroversen: Die einen kritisierten die Gesetze, weil sie individuelle Rechte einschränkten. Anderen gingen sie nicht weit genug. So passierte das zweite Anti-Terror-Gesetz nur knapp das Parlament. Einen Einspruch des Bundesrates wies der Bundestag zurück.